Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf

- S.87

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über hinaus wurde angeregt, die Anträge um Gewährung eines Zuschusses zum
Betriebsausflug vom Amtsleiter abzeichnen zu lassen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens teilte der Amtsleiter mit, dass künftig Zuschüsse der Stadt Innsbruck für Betriebsfeierlichkeiten erst nach einer Betriebsfeierlichkeit unter Vorlage der Teilnehmer im Dienstwege abgegeben werden würden.
Wie die diesjährige Follow up – Einschau zeigte, wurden die Zuschüsse für den
Betriebsausflug 2014 vom Amtsleiter persönlich an die Teilnehmer vor Ort gegen
Unterfertigung des Empfangs ausbezahlt und mit dem Referat Stadtkasse der
MA IV abgerechnet.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Jedenfalls waren auf Anregung der Kontrollabteilung die in den geprüften Jahren
infolge der Antragstellung unzutreffend behobenen Kostenzuschüsse dem Referat
Stadtkasse der MA IV zu refundieren.
Dazu war der seinerzeitigen Stellungnahme zu entnehmen, dass die vergangenen
Kostenzuschüsse evaluiert und allfällige unzutreffenden Kostenzuschüsse rückerstattet werden würden.
Auf die Anfrage der Kontrollabteilung in der Follow up – Einschau 2014 gab der
Amtsleiter diesbezüglich bekannt, dass die Abrechnung der vergangenen, über die
PV ausbezahlten Beträge, trotz Urgenz, erst am 27.01.2015 vorgelegt worden
sind. Die der Berufsfeuerwehr übermittelten Unterlagen werden lt. erhaltener Auskunft „zu einer sofortigen Retourrechnung führen“.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Im Zuge der im Jahr 2005 begonnenen Sanierung des Amtsgebäudes Hunoldstraße 17/17a wurden u.a. auch der Küchen- und Kantinenbereich der BFI erneuert.
Im Rahmen ihrer Einschau stellte die Kontrollabteilung fest, dass Verpflegungskosten (Getränke und Imbisse), die bei der Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben (Besprechungen, Lehrveranstaltungen, Geschäftsessen u.a.m.) angefallen sind, auf
Anordnung der Führungskräfte (Feuerwehrkommandant, Bereitschaftsoffiziere und
Verwalter) vorerst in einem so genannten „Kommandobuch“ erfasst und in weiterer
Folge der Stadt Innsbruck in Rechnung gestellt worden sind. Letzten Endes wurden die betreffenden Ausgaben von der Gebietskörperschaft getragen und auf der
Vp. 1/162010-728000 – Berufsfeuerwehr/Entgelte für sonstige Leistungen verbucht.
Aus Gründen der Transparenz wurde empfohlen, die angeführten Verpflegungsbzw. Bewirtungskosten über die im Rechnungskreis der Stadt Innsbruck vorgesehene, unter dem TA 162010 – Berufsfeuerwehr jedoch neu zu eröffnende,
Vp. 723000 – Amtspauschalien und Repräsentationsausgaben abzuwickeln.

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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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