Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf

- S.89

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Die Ergebnisse der beauftragten Prüfung sind in der Sitzung des Gemeinderates
am 27.03.2014 präsentiert und in weiterer Folge dem Kontrollausschuss zur Behandlung zugewiesen worden. In der Sitzung des Kontrollausschusses am
08.05.2014 ist der gegenständliche Bericht der Arbeitsgruppe schließlich als Zwischenbericht behandelt worden. Gleichzeitig hat der Kontrollausschuss beschlossen, als nächsten Schritt einen Endbericht einzufordern. Dieser Endbericht wurde
in der Sitzung des Kontrollausschusses am 05.03.2015 zur Kenntnis genommen.
6.2 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen des
Regional- und Straßenbahnprojektes im Tiroler Zentralraum
112

Auf der gesetzlichen Basis eines gemäß § 74c des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) vom Gemeinderat erteilten Auftrages nahm die Kontrollabteilung eine Prüfung von Teilbereichen des Regional- und Straßenbahnprojektes im Tiroler Zentralraum vor. Der diesbezügliche Bericht, Zl. KA-02787/2014,
datiert vom 13.05.2014. Die von der Kontrollabteilung in diesem Bericht ausgesprochenen und nach Durchführung des Anhörungsverfahrens offen gebliebenen
Empfehlungen waren Gegenstand der aktuellen Follow up – Einschau 2014:

113

In der Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom
13.12.2012 wurde die Kontrollabteilung beauftragt, „über die Abwicklung des bisherigen Regionalbahnprojektes (Stand 31.12.2012) einen … Prüfbericht vorzulegen“. Den im Prüfauftrag angeführten Stichtag („Stand 31.12.2012“) interpretierte
die Kontrollabteilung in der Weise, als dieser vom Gemeinderat wohl im Zusammenhang mit der am 14.12.2012 stattgefundenen Eröffnung bzw. Inbetriebnahme
der bis dahin fertig gestellten ersten Teilstrecke der neuen (Straßenbahn-)Linie 3
von Amras bis in die Höttinger Au zum „west“ (Einkaufszentrum) bzw. 5. Gymnasium in der Stadt Innsbruck (Bundesrealgymnasium in der Au) gewählt worden
war. Dem entsprechend bezog sich die Prüfung der Kontrollabteilung zeitlich
grundsätzlich auf den Stichtag 31.12.2012 bzw. hinsichtlich der Projektrealisierung
auf (baulich fertig gestellte) Umsetzungsschritte bis zum „west“.
Bereits für die (damals nähere) Zukunft erteilte der Gemeinderat ebenfalls mit Beschluss vom 13.12.2012 einen weiteren Auftrag, wonach die städtische Kontrollabteilung „für die Dauer des laufenden Projektes den nächsten Prüfbericht mit
31.12.2015 vorzulegen“ hatte. Zu diesem (zweiten) Prüfauftrag wurde von der
Kontrollabteilung darauf hingewiesen, dass gemäß den zum Prüfungszeitpunkt
vorherrschenden terminlichen Planungen bezüglich das Regional- und Straßenbahnprojekt bis zum 31.12.2015 zwar weitere (bauliche) Umsetzungsschritte erfolgen werden. Eine gesamte Teilstrecke, vergleichbar mit der prüfungsgegenständlichen Verlängerung der Linie 3 bis zum „west“, wird bis zu diesem Termin jedoch
nicht in Betrieb genommen werden. Nach Einschätzung der Kontrollabteilung war
es aus inhaltlicher Sicht und im Sinne eines effizienten Einsatzes ihrer Personalressourcen durchaus überlegenswert, eine weitere Prüfung des Regional- und
Straßenbahnprojektes vorzunehmen, sobald die Inbetriebnahme des nächsten
Streckenabschnittes (Richtung Technik West) erfolgt ist. Aus diesem Grund empfahl die Kontrollabteilung dem Gemeinderat zu prüfen, ob eine Neufestsetzung des
im ursprünglich gefassten Beschluss genannten Zeitpunktes (31.12.2015) für die
weitere Prüfung durch die Kontrollabteilung für den Gemeinderat denkbar war.

Im Sinne dieser Anregung der Kontrollabteilung stimmte der Gemeinderat in seiner
Sitzung vom 12.06.2014 dem Beschlussvorschlag des städtischen Kontrollausschusses vom 28.05.2014 zu, eine weitere Prüfung des Regional- und Straßenbahnprojektes vorzunehmen, sobald die Inbetriebnahme des nächsten Streckenabschnittes (Richtung Technik West) erfolgt ist. Somit wurde der im ursprünglich
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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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