Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf
- S.101
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6.3 Bericht über die Einschau in die Gestion
des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe
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Die Kontrollabteilung hat im Jahr 2014 eine Prüfung über die Einschau in die Gestion des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe vorgenommen und hierüber mit Datum
14.08.2014, Zl. KA-02786/2014, einen Bericht erstellt. In Verbindung mit den damaligen Prüfungsfeststellungen hat die Kontrollabteilung diverse Empfehlungen
ausgesprochen, deren Realisierung bereits im Zuge des seinerzeitigen Anhörungsverfahrens entweder erledigt oder zugesichert worden sind. Die offen gebliebenen Anregungen waren Gegenstand dieser aktuellen Follow up – Einschau
2014:
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Im Zuge ihrer Prüfung stellte die Kontrollabteilung u.a. fest, dass die Stadt Innsbruck für ihre Aufwendungen des Monats August 2013 vom Land Tirol eine Verlagszuweisung von € 748.500,00 erhalten hat. Diese Einnahmen waren analog der
vom Referat „Buchhaltung“ bisher durchgeführten Abrechnungsmethode um den
Beihilfeanspruch Juli 2013 in der Höhe von € 51.062,24 zu kürzen.
Die Durchsicht der für die Verbuchung der Verlagszuweisungen vorgesehenen
Vp. 0/+289700/439 – Verlagszuweisungen des Landes zeigte, dass die gegenständliche Verlagszuweisung jedoch um einen Betrag von € 92.149,23 verringert
worden ist. Recherchen der Kontrollabteilung haben ergeben, dass es sich bei
dem in Abzug gebrachten Betrag ebenfalls um einen Beihilfeanspruch der Stadt
Innsbruck handelt, jedoch dem Sozialhilfebereich zuzuordnen ist. Anderseits wurde der für die Kinder- und Jugendhilfe bestimmte Beihilfeanspruch (€ 51.062,24)
bei der Verbuchung der Verlagszuweisungen im Rahmen der Sozialhilfe berücksichtigt.
Die Kontrollabteilung hat daher angeregt, die betreffenden Vp. der Kinder- und
Jugendhilfe sowie der Sozialhilfe im Rahmen der Erstellung der Jahresrechnung
2014 zu berichtigen.
Im aktuellen Anhörungsverfahren zur Follow up – Einschau 2014 hat die Leiterin
des Amtes für Rechnungswesen den Nachweis erbracht, dass die Berichtigung
des Beihilfenanspruches bereits am 25.06.2014 erfolgt ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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In der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) sind für die im Rahmen der Aufgabenerfüllung des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe anfallenden Aufwendungen
zur Zeit 15 Kostenstellen bzw. Kostenträger eingerichtet.
In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass zum Prüfungszeitpunkt beim
für die Kosten- und Leistungsrechnung zuständigen Referat Vermögensrechnung/Kosten- und Leistungsrechnung der MA IV trotz mehrmaliger Urgenzen noch
keine Rückmeldung eingelangt war, inwieweit durch die im Juli 2013 umgesetzten
Organisationsänderungen im Amt für Kinder- und Jugendhilfe neue Produkte definiert worden sind. Darüber hinaus war für die beiden neu installierten Referate
auch eine konkrete Zuteilung der zeitlichen Personalressourcen auf die einzelnen
Produkte noch ausständig. Ebenso wenig hatte die Amtsleitung den zwecks Umlage der Overheadkosten auf die einzelnen Kostenstellen bzw. Kostenträger erforderlichen Kostenverteilungsschlüssel übermittelt. De facto kann somit derzeit eine
die aktuellen Gegebenheiten abbildende und aussagefähige Kostenträgerrech-
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Zl. KA-00206/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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