Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf

- S.102

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nung nicht bewerkstelligt werden. Folglich sind auch Aussagen über den jeweiligen
Kostenträgererfolg nicht möglich.
Um künftig eine transparente Darstellung der Leistungen des Amtes für Kinderund Jugendhilfe und der damit verbundenen Kosten wiederum zu gewährleisten,
hat die Kontrollabteilung empfohlen, die Verteilung der Personalressourcen im Bereich der neuen Referate umgehend zu überarbeiten und einschließlich der erforderlichen Änderungen des Umlageschlüssels für die Overheadkosten dem Referat
Anlagenbuchhaltung/Kosten- und Leistungsrechnung bekannt zu geben.
In seiner Stellungnahme sicherte das Amt für Kinder- und Jugendhilfe zu, den
Empfehlungen der Kontrollabteilung zu entsprechen.
Mit E-Mail vom 30.01.2014 informierte die Leiterin des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe die Kontrollabteilung darüber, dass die Empfehlungen vollständig umgesetzt worden sind. Im August 2014 wurden sämtliche Prozessmonitordaten überarbeitet und an die geänderte Referatseinteilung angepasst.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

6.4 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen
der Gebarung des Referates Wohnbauförderung
131

Im Frühjahr des Jahres 2014 nahm die Kontrollabteilung eine Prüfung von Teilbereichen der Gebarung des Referates Wohnbauförderung vor. Der diesbezügliche
Bericht der Kontrollabteilung wurde unter der Geschäftszahl KA-05750/2014 am
27.08.2014 fertiggestellt. Im Rahmen dieser Prüfung hatte die Kontrollabteilung einige Empfehlungen ausgesprochen, deren Umsetzungen im Zuge des seinerzeitigen Anhörungsverfahrens entweder zugesichert oder nach Möglichkeit bereits erledigt worden sind. Die nach Durchführung des damaligen Anhörungsverfahrens
noch nicht (gänzlich) realisierten Anregungen der Kontrollabteilung waren Gegenstand der nunmehrigen Follow up – Einschau 2014:

132

Gemäß der Magistratsgeschäftsordnung – Besonderer Teil sind dem Amt für
Wohnungsservice folgende Aufgabengebiete zugeordnet:
 Vermittlung und Vergabe städtischer Wohnungen
 Wahrnehmung des Besiedelungsrechtes der Stadtgemeinde, Wohnungsvormerkungen
 Mietrechtsübertragungen
 Prüfung von Förderungsansuchen für Wohnhaussanierungen und Impulsförderungen
 Bearbeitung von Mietzinsbeihilfe-Ansuchen, Mietzins- und Wohnbeihilfenberatung
 Vollziehung des Mietrechtsgesetzes im Außerstreitverfahren, insbesondere in
Bezug auf Mietzinsfestsetzungen
 Mitwirkung an der Vollziehung des Wohnungseigentumsgesetzes, insbesondere durch Nutzwertfestsetzungen
 Beratung in Wohnungsangelegenheiten

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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

90