Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf

- S.114

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Anpassung erfolgt nach den gleichen Modalitäten, wie für die übrigen Bediensteten des Alpenzoos.
Darüber hinaus wurden mit Beschluss des Präsidiums vom 06.12.1984 weitere
Grundsätze für die Regelung der Dienstverhältnisse der Vereinsmitarbeiter beschlossen.
Die Kontrollabteilung hat im Zuge ihrer Prüfung festgestellt, dass den Bediensteten
des Zoos bei Erreichen einer 25-jährigen Betriebszugehörigkeit ein Jubiläumsgeld
in Höhe der für die Bediensteten der Stadt Innsbruck geltenden Regelung zuerkannt wird.
Da die Gewährung von Jubiläumsgeldern nicht im Rahmen der vorliegenden Organbeschlüsse geregelt ist, empfahl die Kontrollabteilung, die gegenständliche
Angelegenheit im Präsidium zu thematisieren und beschlussmäßig festlegen zu
lassen.
Eine diesbezügliche Anfrage im Rahmen der Follow up – Prüfung 2014 hat ergeben, dass sich das Präsidium in der Sitzung vom 14.07.2014 für eine Beibehaltung
der schon bisher gehandhabten Jubiläumsgeldregelung ausgesprochen hat.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Aufgefallen ist weiters, dass die Entlohnung neu aufgenommener Mitarbeiter nach
dem alten (dienstklassenorientierten) Besoldungsschema der Stadt erfolgt. Die
Kontrollabteilung hat darauf hingewiesen, dass dieses Besoldungssystem nur
noch für vor dem 01.08.2000 in den städt. Dienst eingetretene Mitarbeiter Gültigkeit hat. Für alle nach diesem Zeitpunkt Neueingetretenen gelten nämlich andere
Bezugsansätze. Diese sind zwar höher, allerdings war damit ein Wegfall der bisherigen Beförderungen verbunden.
Für den Fall, dass die vom Alpenzoo gehandhabte Einstufungspraxis den Intentionen des Vereines weiterhin entsprechen sollte, empfahl die Kontrollabteilung, einen entsprechenden Grundsatzbeschluss im Präsidium herbeizuführen.
Dazu berichtete der Geschäftsführer des Alpenzoos im Zuge der aktuellen Follow
up – Prüfung, dass das Präsidium in seiner Sitzung am 14.07.2014 beschlossen
hat, die Einstufung und Entlohnung bei Neueintritten weiterhin nach dem alten
dienstklassenorientierten städt. Vertragsbedienstetenschema vorzunehmen. Dies
gelte jedoch nur hinsichtlich der Gehaltsregelung, nicht aber für alle anderen
dienstrechtlichen Belange.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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