Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf
- S.115
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Im Zuge einer Durchsicht der Urlaubskartei wurde festgestellt, dass sich bei mehreren Mitarbeitern Urlaubsrückstände in größerem Umfang angesammelt hatten.
Diese lagen zum Prüfungszeitpunkt zwischen zwei und vier Wochen. Im Konnex
damit brachte die Kontrollabteilung die Bestimmungen des UrlG in Erinnerung,
wonach der Urlaub möglichst bis zum Ende jenes Urlaubsjahres, in welchem der
Anspruch entstanden ist, verbraucht werden soll.
Da auch aus unternehmensrechtlicher Sicht die nicht verbrauchten Urlaube im
Sinne des UGB monetär in Form einer Rückstellung bilanzmäßig erfasst werden
müssen, wurde empfohlen, für einen Abbau der Resturlaubsguthaben besorgt zu
sein.
Im Rahmen der Stellungnahme begründete der Alpenzoo die Urlaubsrückstände
einiger Mitarbeiter mit erheblichen Eigenleistungen im Ausbau und zahlreichen
Veranstaltungen im Jubiläumsjahr 2012, sicherte aber zu, dass diese sukzessive
abgebaut werden würden.
Zur Follow up – Einschau 2014 teilte der Alpenzoo mit, dass bereits 2013 Urlaubsrückstände abgebaut worden seien. Im Jahr 2014 wäre es aber aufgrund der Personalknappheit erneut zu Rückständen gekommen, wobei insbesondere zwei
Langzeitkrankenstände die bestehenden Engpässe noch verschärft hätten. Der
Versuch zum Abbau der Urlaubsrückstände werde 2015 neuerlich in Angriff genommen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
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Auf der Basis einer dienstvertraglichen Regelung hat der Verein seiner ehemaligen
stellvertretenden Leiterin ein monatliches Ruhegeld (Firmenpension) zu bezahlen,
welches den Alpenzoo im Jahr 2012 nach Abzug der von der Pensionsversicherungsanstalt aus der gesetzlichen Pensionsversicherung geleisteten Rückersätze
mit rd. € 17,3 Tsd. belastete. Die jährliche Anhebung des Ruhegeldes richtet sich
nach Pkt. 5 ihres Dienstvertrages analog der für städt. Pensionsparteien geltenden
Regelung.
Nachdem im Zuge einer rechnerischen Überprüfung der Ruhegeldbemessungsgrundlage festgestellt wurde, dass die Erhöhung des Ruhegeldes zum 01.02.2012
nicht entsprechend den in Geltung stehenden städtischen Vorschriften vorgenommen worden ist, wurde empfohlen, die Höhe des Ruhegeldes im Rahmen der Anpassung für das Jahr 2014 zu korrigieren.
Eine Nachfrage der Kontrollabteilung bei der Follow up – Einschau 2014 hat ergeben, dass die ausgesprochene Empfehlung umgesetzt worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Zl. KA-00206/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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