Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf

- S.116

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 04-Kurzprotokoll-23-04-2015.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2015
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
7.2 Bericht über die Prüfung der Anschaffung, des Um- und Neubaus und
der Vermietung von Miteigentum an der Wilhelm-Greil-Straße 23
151

Die Kontrollabteilung nahm im Jahr 2014 eine Prüfung der Anschaffung, des Umund Neubaus und der Vermietung von Miteigentum an der Wilhelm-Greil-Straße
23 (Bericht vom 23.10.2014, Zl. KA-04149/2014) vor. Im Rahmen der Projektumsetzung wurden nach Beendigung der Baumaßnahmen eine Neuparifizierung
der Liegenschaft und der Abschluss eines Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages zwischen den bestehenden Miteigentümern und der neuen Miteigentümerin
IIG & Co KG notwendig.
Zum Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag merkte die Kontrollabteilung kritisch
an, dass dieser bis zum Abschluss der gegenständlichen Prüfung nicht allseitig unterfertigt, sondern lediglich als Entwurf vorgelegen ist. Dies, obwohl der älteste jener Entwürfe, die von der Kontrollabteilung den Unterlagen entnommen werden
konnten, bereits am 05.07.2012 erstellt wurde und die Fertigstellung und Übergabe der sanierten bzw. umgebauten Räumlichkeiten ebenfalls im zweiten Halbjahr
2012 erfolgt ist.
Die Kontrollabteilung empfahl, die IIG & Co KG möge die Fertigstellung eines unterschriftsreifen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages aktiv vorantreiben und
diesbezüglich auch auf die beteiligten Parteien, wie Vertragspartner und -ersteller,
im Rahmen ihrer Möglichkeiten einwirken, um die Übertragung und Verbücherung
der tatsächlichen Eigentumsverhältnisse an der Liegenschaft Wilhelm-Greil-Straße
23 endgültig zu einem Abschluss zu bringen.
Die IIG & Co KG erklärte im Zuge des Anhörungsverfahrens zum Prüfbericht, dass
nach zahlreich erfolgten Gesprächen und Urgenzen an die beteiligten Parteien, eine endabzustimmende Vertragsversion vorläge und der Empfehlung der Kontrollabteilung im Rahmen der Möglichkeiten entsprochen und ein zeitnaher Abschluss forciert werde.
Auf die im Zuge des Follow up – 2014 gestellte Anfrage zum Stand der Vertragsunterzeichnung und -verbücherung teilte die IIG & Co KG mit, dass im Oktober
und November 2014 weitere Vertragsbesprechungen stattgefunden haben und
von Seiten der IIG & Co KG konkrete Änderungs- und Ergänzungswünsche eingebracht wurden. Eine Freigabe bzw. Stellungnahme zu den eingebrachten Adaptierungen und Ergänzungen sei trotz vorheriger Zusage durch die Vertragspartner
und mehrfacher telefonischer, wie schriftlicher Urgenz bisher nicht erfolgt. Die IIG
& Co KG werde weiterhin auf die Vertragspartner einwirken und außerdem die
Möglichkeit einer allfälligen Honorarminderung gegenüber dem Vertragsverfasser
prüfen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
teilweise entsprochen.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

104