Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf
- S.18
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7.
IV 5001/2017
Grund- und Finanzierungsvertrag
für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Landeshauptstadt Innsbruck
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenats vom 19.04.2017,
die beiliegende vertragliche Vereinbarung
mit dem Land Tirol für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu beschließen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Der Grundund Finanzierungsvertrag für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist
wahrscheinlich einer der größten und wichtigsten Verträge, der nach wirklich jahrelangen, intensivsten Verhandlungen zwischen
der Mag.-Abt. IV, Finanz- Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, der Finanzabteilung
des Landes Tirol, dem Verkehrsverbund
Tirol (VVT) und der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB),
verhandelt wurde. Ich denke, Sie haben es
bereits den Medien entnommen.
Durch die aufkommensneutrale Tarifreform
hat die Zahl der Fahrgäste bei der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GmbH (IVB) beinahe um zwei Prozent zugenommen. Da in der Stadt Innsbruck jetzt
noch mehr Personen die öffentlichen Verkehrsmittel (ÖV) in Anspruch nehmen, können wir den Menschen wichtige und wertvolle Flächen zurückgeben und müssen
diese nicht mit zusätzlich motorisiertem Individualverkehr (MIV) belasten.
Auch im Bereich des Landes hat sich eine
Tarifreform durchgesetzt, die zwischen den
Koalitionsparteien im Land Tirol sehr lange
verhandelt wurde. Kernpunkt dieser Tarifreform ist natürlich die Nutzungsmöglichkeit
der Kernzone Innsbruck. Ohne diese sind
dementsprechend viele Angebote nicht attraktiv. Deshalb steigt hierfür die Nachfrage.
Ich müsste jetzt in den Archiven blättern,
wie viele Verhandlungen in wie vielen verschieden Runden es benötigt hat. Dazu
möchte ich mich bei Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider sehr herzlich bedanken. Sie hat für
diesen Bereich der Mobilität unglaublich
gekämpft und die aufkommensneutrale Tarifreform der Stadt Innsbruck, gemeinsam
mit dieser Expertise, nach vielen Runden
und Gesprächen durchgesetzt.
GR-Sitzung 20.04.2017
Auch externe Beratung von Seiten des Verkehrsverbunds Tirol (VVT) wurde in Anspruch genommen. Die Vorhersagen, die
wir für unsere Tarifreform in der Stadt gehabt haben, waren uns auch für die Landestarifreform und für die Grundlage wichtig,
um letztlich nicht ins Ungewisse zu planen.
Man konnte eigentlich recht punktgenau
vorhersagen, wo die entsprechenden Grenzen der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit
bei gekauften Tickets liegen.
Wie viele Menschen werden von bisherigen
Ticketformen umsteigen? Wie viele Menschen werden noch Einzeltickets kaufen?
Erstaunlicherweise machen diese noch immer rund ein Drittel der Einnahmen im Bereich der Stadt Innsbruck aus. Das wundert
mich eigentlich unglaublich, da das Einzelticket eine der teuersten Formen ist, die öffentlichen Verkehrsmittel (ÖV) in Anspruch
zu nehmen.
Somit haben diese vielen Gesprächsrunden
dazu geführt, dass wir von Seiten des Finanzreferenten LH Platter und mir als Finanzreferentin der Stadt Innsbruck sowie
vor allem von Seiten der zuständigen Landesrätin LH-Stellv.in Mag.a Felipe und der
zuständigen Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider
diesen Beitrag in der Stadt Innsbruck leisten
können, damit diese Tarifreform des Verkehrsverbunds Tirol (VVT) ab Juni 2017
umgesetzt wird. Ich freue mich sehr, dass
wir im Bereich der Finanzierung auch einen
wichtigen Beitrag leisten konnten.
GR Mag. Stoll hat es heute bereits erwähnt,
dass wir in der Stadt Innsbruck im Vergleich
mit dem Land Tirol und den Gemeinden
schone lange eine "schwarze Null" stehen
haben.
Auf der einen Seite muss man auch sehen,
was die SPÖ und die FPÖ im Land angemerkt haben. Die Ausdünnung der Gemeindefinanzen zu Gunsten des Landes ist keine erfreuliche Entwicklung. Ich rechne das
hoch. Wir haben immer noch diesen Prozentschlüssel, weswegen damals bereits
der ehemalige Bürgermeister DDr. van Staa
unter Altlandeshauptmann Dr. Weingartner
sehr gekämpft hat. Es geht um den Anteil,
den das Land Tirol für die Stadt Innsbruck
erhält. Ein gewisser Prozentsatz an Rückflüssen, die an die Stadt Innsbruck zurückkommen, sollte nicht unterschritten werden.
Dieser Anteil lag einmal bei 75 %.