Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 01_Jaenner_gsw.pdf
- S.57
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Geschichte ein. Das war das Heim am Hofgarten. Da war die Bestrebung der Stadt
Innsbruck schon die, nicht einfach Geld zu
bekommen, denn was sollen wir mit dem
Geld anfangen. Wir sind de facto schuldenfrei und bei der Bank bekommt man auch
nichts mehr. Wir können aus diesem Grund
ja immer nur tauschen. Deshalb auch die
Tauschmöglichkeit, die wir dort erzielt haben. Aber dass wir quasi nur an private
BauträgerInnen verkaufen und nur mehr
Geld und sonst nichts bekommen, das war
damals nicht der Fall und ist es auch heute
noch nicht.
Mir fällt dazu das kleine Grundstück in Arzl
ein: Im Sinne einer guten Entwicklung
stimmten wir für einen Verkauf im kleinen
Bereich für den Ankauf auf etwas Größeres.
Der Gemeinderat hat zu entscheiden, wie
man große Dinge angeht.
Bei den anderen Argumenten stimme ich
StR Mag. Fritz zu. Hoffentlich entwickeln wir
Grundstücke, die in unserem Eigentum stehen und für den Wohnbau geeignet sind.
Das Campagnereiter-Areal ist nun wie es
ist. Das dauert jetzt bis Juni 2014. Wir hätten uns auch gewünscht, dass es ein Jahr
früher ist. Das ist aber etwas, das getan
wird.
Deswegen sollte der Vorschlag des Stadtsenates so beschlossen werden. Du bist ja
selbst bei der IIG und dadurch in diesem
Ausschuss.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt den
Vorsitz von Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider.
StR Gruber: Darf ich noch eine Sinnfrage
stellen, denn das haben wir jetzt in der
Fraktion diskutiert. Es kommt ja jetzt ein
Zusatzantrag eigentlich zu einem Bericht,
den wir im Stadtsenat angenommen haben.
Das geht bei mir irgendwo nicht zusammen.
Natürlich kann man sagen, wenn man im
Antrag auf Seite zwei schaut, der erste Satz
im dritten Absatz. Der Bezug auf den Antrag
ist natürlich missverständlich.
"Dem Antrag wird entsprochen" könnte sich
nämlich auf die erste Zeile der Seite zwei
beziehen. Er könnte sich aber rein theoretisch auf den grundsätzlichen Antrag beziehen, nämlich auf den, der auf der Seite eins
GR-Sitzung 16.01.2014
kursiv geschrieben steht. Nach meinem
Verständnis bezieht es sich natürlich auf
das, was wir im Stadtsenat beschlossen
haben, nämlich auf den Bericht.
So, wenn wir jetzt aber einen Bericht, den
wir zur Kenntnis genommen haben, hier
noch beschließen, dann möchte ich explizit
festgestellt haben, wozu wir zustimmen. Wir
stimmen nämlich zu, den Bericht des Stadtsenates auch hier zu beschließen. Wir
stimmen nicht über den inhaltlichen Teil ab.
Zum zweiten frage ich mich dann auch, ob
man überhaupt den Abänderungsantrag zu
einem Bericht, den wir angenommen haben,
annehmen können.
Das sollte man noch klarstellen. Ich habe
nichts dagegen, über diesen Abänderungsantrag abzustimmen, GRin Dr.in PokornyReitter, aber ich glaube, das sollte man vorher noch klarstellen. Es geht jetzt bei der
Abstimmung um die Zustimmung zum Bericht und nicht um den Inhalt!
GRin Mag.a Schwarzl: Der Abänderungsantrag von GRin Dr.in Pokorny-Reitter ist kein
Abänderungsantrag des Beschlussvorschlages des Stadtsenates, sondern ist eine
Abänderung des ursprünglichen Antrages,
auf den sich der Bericht bezieht. Man könnte auch folgende Vorgangsweise wählen,
indem man sagt, wir beschließen die Kenntnisnahme gemäß Antrag des Stadtsenats
mit dem Zusatz, dass die Antragstellerin
begehrt, dass der ursprüngliche Antrag insofern abgeändert wird, als das mit den
Mischgebieten gestrichen wird.
Das ist sozusagen eine zusätzliche Erklärung der Antragstellerin, aber kein Abänderungsantrag des abstimmungsgegenständlichen Antrages.
GR Grünbacher: Jetzt muss ich nochmals
ausführen. Die SPÖ hat einen Antrag eingebracht. Dieser Antrag wurde zur Vorberatung dem Stadtsenat zur Wiedervorlage an
den Gemeinderat zugewiesen und beschlossen. So wurde das beschlossen!
Diesem Antrag wurde dann mittels eines
Berichtes entsprochen. Aber der ursprüngliche Text des Antrages heißt: "Wiedervorlage dieses Antrages im Gemeinderat" und
nicht "selbstständige Erledigung". Darum
steht natürlich auch dieser Antrag zur Abstimmung, denn sonst wäre ja der ursprüng-