Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf

- S.64

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 04-Protokoll_20.04.2017.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2017
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Zum Prüfu ngszeitpunkt wa r die Geschäftsführung somit zur Vergabe
und Beauftragung von Leistungen bis zu einem Auftragswert von netto
€ 100.000,00 berechtigt.
Für Nachbestellungen gilt die Ermächtigung der Geschäftsführung bis
zu einer Auftragshöhe von 20 % des Hauptauftrages bzw. maximal

€ 100.000,00.
Des Weiteren sind sämtliche Vergabevorgänge mit einem Auftragswert
von;;: € 10.000,00 im Rahmen vierteljährlicher Berichterstattungen dem
Aufsichtsrat zur Kenntnis vorzulegen .
Gemäß den internen Vergaberichtlinien ist die Geschäftsführung berechtigt bzw. verpflichtet, Leistungen mit Auftragssummen über den
festgelegten Grenzwerten zu vergeben , wenn dies zur Abwehr von
etwaigen Schäden dient. In jenen Fällen ist jedoch ehest möglich die
nachträgliche Zustimmung des Aufsichtsrates einzuholen.
Bereichsleiter der Fachabteilungen sind zur Vergabe von Leistungen
bis zu einem Auftragswert von € 3.000,00 ermächtigt. Eine entsprechende Regelung konnte dem verschriftlichten IKS der TFG mit Stand
September 2016 entnommen werden .
Alle darüber hinausgehenden Vergaben unterliegen der Zustimmung
des Aufsichtsrates.
Beauftragungen der
Geschäftsführung

Die im Rahmen der Parkhauserweiterung von der Geschäftsführung
vorgenommenen Beauftragungen waren überwiegend gemäß den geltenden Beschlussfassungen und den Regelungen des IKS vorgenommen und dem Aufsichtsrat bzw. Bauausschuss vorgelegt worden .
Nachbestellungen in Form von Nachtrag- und Zusatzbeauftragungen
erfolgten formal korrekt per Auftragsschreiben der Geschäftsführung,
fanden jedoch bei einem Auftragswert > € 10.000,00 in der Regel keine
Aufnahme in die vierteljährliche Berichterstattung an den Aufsichtsrat
bzw. den Bauausschuss.
In einem Fall überschritt die durch die Geschäftsführung getätigte Zusatzbeauftragung die Auftragssumme des Hauptauftrages um mehr als
20 %, woraus sich nach Ansicht der Kontrollabteilung auf Basis der
intern festgelegten Vergabekriterien die Notwendigkeit zur Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat ergeben hätte.
Die TFG berichtete im Rahmen Anhörungsverfahrens , dass aufgrund
eines einmaligen Ausfalls einer Bauausschusssitzung in der anschließenden Sitzung des Aufsichtsrates lediglich über die gegenständliche
Nachbestellung infonmiert wurde.
Des Weiteren informierte die TFG darüber, dass noch im Jahr 2017
eine überarbeitete Fassung der internen Vergaberichtlinien, welche die
bisherigen Regelungen ablösen soll , dem Aufsichtsrat zur Beratung
und Genehmigung vorgelegt werde.

Baumeisterarbeiten erste Ausschreibung

ZI. KA-11 340/2016

Für die ursprüngliche Ausschreibung der Baumeisterarbeiten zur Parkhauserweiterung war ein Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb beabsichtigt. Hierbei handelt es sich um ein zweiBericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

15