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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf

- S.70

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der Preisgleitung heranzuziehenden Index sowie über die rechnerische
Berücksichtigung einer negativen Indexveränderung erreichen.
Die TFG informierte zum Abschluss der Prüfung über eine Einigung
bzgl. der Berechnung der veränderlichen Preisanteile und über die
Schlussrechnungssumme der Schlosserarbeiten in Höhe von netto
€ 1.824.126,18.
Elektroarbeiten

Im Zuge der Elektroarbeiten stellte das ausführende Unternehmen fünf
Teilrechnungen und eine abschließende Schlussrechnung. Die Abrechnung der erbrachten Gesamtleistung belief sich auf netto € 729.176,90.
Die Kontrollabteilung stellte im Rahmen der Prüfung fest, dass der Auftragnehmerin geringfügig mehr angewiesen wurde, als diese im Rahmen der Schlussrechnung nach Abzug des eingeräumten Skontos in
Rechnung gestellt hatte. Die Abweichung ließ sich auf eine in der
Schlussrechnungs-prüfung durch die ÖBA Elektroarbeiten fehlerhaft
vorgenommene Berück-sichtigung des 2. Teilzahlungsbetrages zurückführen .
Die Kontrollabteilung empfahl der TFG, die gegenständliche Überzahlung in Höhe von € 522,46 von der Auftragnehmerin zurückzufordern .
Noch im Rahmen des Anhörungsverfahrens hatte die TFG die Empfehlung der Kontrollabteilung umgesetzt und eine entsprechende Gutschrift auf ihren Konten verbuchen können .

Architekten-leistungen

Die TFG führte im Prüfungszeitraum laufende Verhandlungen mit dem
u.a. für die Planung und Ausführung der Parkhauserweiterung verantwortlichen Architekturbüro über vermeintlich ausstehende Honorarzahlungen für in der Vergangenheit erstellte Entwicklungsstudien, Konzepte und Planungen.
Die Grundlage für die zeitlich teils weit zurückreichenden Honorarforderungen bildete eine gemäß Architekturbüro getroffene Übereinkunft mit
der TFG, die planerischen Teilleistungen Vorentwurf, Entwurf und Einreichung erst mit Realisierung der einzelnen Teilbereiche abzurechnen.
Inhalt der geführten Verhandlungen waren auch Honorarforderungen
bzgl. Parkhaus bzw. Parkhauserweiterung . Hierbei handelte es sich
primär um die Verrechnung diverser Änderungsplanungen in mehreren
Planungsphasen, welche von der TFG nicht anerkannt wurden .
Die TFG ermittelte die aus ihrer Sicht angemessenen Honorarfordevon
rungen
auf
Basis
prognostizierter
Errichtungskosten
€ 7.865.000,00 zzgl. anerkannter Forderungen für die zusätzliche
Einreichplanung des Mietwagenbereichs (Herstellungskosten ca.
€ 1.500.000,00) mit rd. € 534.000,00.
Zum Stichtag 31 .10.2016 waren hiervon im Zuge von sieben Teilzahlungen insgesamt € 530.000,00 an Architektenleistungen zzgl.
€ 5.279,59 für anderweitige Leistungen an das Architekturbüro angewiesen worden .

ZI. KA-11340/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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