Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf
- S.71
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Im Rahmen der 9. Teilzahlungsanforderung betrug die vom Planer
ausgewiesene Honorarforderung für Planung, Planungs- und Baustellenkoordination inkl. Nebenkosten unter Zugrundelegung der Honorarordnung Architekten (HOA) und nach Abzug eines fix vereinbarten
Nachlasses von 12 % insgesamt netto € 808.154,36.
Die bestehende Lücke zwischen der zum Prüfungszeitpunkt bestehenden Honorarforderung des Planers und dem gemäß Berechnung der
TFG angemessenen Honorars betrug somit rd. € 274.000,00.
Zum Prüfungsende war nicht absehbar, in welcher Höhe die im Rahmen der Parkhauserweiterung erbrachten Architektenleistungen
schlussendlich exakt abgerechnet werden würden . Im Zuge der Bilanz
2015 hatte die TFG in diesem Zusammenhang eine Rückstellung für
weitere Planerleistungen gebildet.
Eleklroplanung
Die ursprüngliche Auftragssumme für Elektroplanungen betrug netto
€ 62.772,45. Im Rahmen der Planung und Erstellung eines Parkleitsystems erteilte die TFG einen zusätzlichen Auftrag in Höhe von
€ 15.624,42, sodass sich das Auftragsvolumen mit insgesamt
€ 78.396,87 ergab.
Die Auftragnehmerin stellte fünf Teil- und Schlussrechnungen, von weichen drei den ursprünglichen Auftrag und zwei die Planung des Parkleitsystems betrafen. Die Schlussrechnungssummen betrugen netto
€ 62.705,45 (inkl. 2% Nachlass) bzw. € 15.172,00 (kein Nachlass vereinbart).
Im Rahmen der Prüfung konnte die Kontrollabteilung feststellen , dass
sich nach Anweisung der zweiten Teilrechnung des Hauptauftrages
eine Über-zahlung in Höhe von netto € 432,34 ergeben hatte.
Die Abweichung zwischen dem von der Auftragnehmerin verrechneten
und dem bezahlten Gesamtbetrag konnte die Kontrollabteilung auf eine
von der Auftragnehmerin fehlerhaft durchgeführte Berechnung des
Teilzahlungs-betrages im Rahmen der 2. Teilrechnung zurückführen.
Nachdem auch in der von der TFG durchgeführten Rechnungsprüfung
die fehlerhafte Berechnung unauffällig blieb, erfolgte die Anweisung der
Teilzahlung gemäß Rechnung der Auftragnehmerin.
Die Kontrollabteilung brachte der TFG die fehlerhafte Berechnung des
2. Teilzahlungsbetrages noch während der Prüfungsphase zur Kenntnis. Die TFG informierte die Auftragnehmerin, welche im Zuge der
Schlussrechnungslegung eine entsprechende Korrektur der Berechnung und eine Richtigstellung der Leistungsabrechnung vornahm .
In Verbindung mit der bereits für das Gewerk Elektroarbeiten getroffenen Beanstandung und ausgesprochenen Empfehlung regte die Kontrollabteilung an, künftig vermehrt Augenmerk auf die Prüfung der Teilund Schlussrechnungen sowie der von Seiten der Bauaufsicht vorgelegten Rechnungsprüfprotokolle zu richten.
Die TFG hatte im Zuge des Anhörungsverfahrens zugesagt, der Empfehlung der KontrOllabteilung Folge zu leisten.
ZI. KA-11340/2016
Berichl des gemeinderätlichen Konlrollausschusses
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