Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf
- S.74
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5.2 Cash Pooling IKB AG
Vertrauliche
Behandlung
des Berichtsteiles
Punkt 5.2
Gemäß Beschluss des gemeinderätlichen Kontrollausschusses in seiner Sitzung vom 06.04.2017 ist der Berichtsteil Punkt 5.2 in der nicht
öffentlichen Sitzung des Gemeinderates zu behandeln.
6 Rückstellung für Prozesskosten
Bilanzausweis
per 31 .12.2015
In der Bilanz per 31 .12.2015 wird im Rahmen der sonstigen Rückstellungen ein Betrag von € 396.315,00 als Rückstellung für Prozesskosten
ausgewiesen.
Dieser Ansatz bezieht sich auf zu diesem Bilanzstichtag strittige Planungs- und Architekturleistungen vergangener Jahre betreffend den
langjährig für den Flughafen Innsbruck tätigen Architekten .
Die rechnerische Zusammensetzung der zum Bilanzstichtag per
31.12.2015 ausgewiesenen Rückstellung für Prozesskosten war für die
Kontrollabteilung an hand der von der TFG im Zuge der Prüfung vorgelegten Unterlagen nachvollziehbar.
Außergerichtliches
Streitschlichtungsverfahren
Bislang bemühte sich die TFG um eine außergerichtliche Klärung dieser Angelegenheit. Auch zum Zeitpunkt des Abschlusses der Prüfung
der Kontrollabteilung verfolgte die TFG das Ziel, diese Sache im Wege
eines "außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahrens" zu bereinigen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates sprachen sich in der Sitzung vom
29.06.2016 vorbehaltlich der Zustimmung der Gesellschafter für die
vorgeschlagene Variante aus. Die Gesellschaftervertreter der TFG
stimmten in der ver9angenen Generalversammlun9 vom 05.07.2016
der aufgezeigten Vorgangsweise zu.
7 Flughafenentgelte.
....... " .... " ..................................................,... ,...................................., ....., .............., ......................................................
7.1 Allgemeines
Entgeltordnung
Die den Flughafenbenutzern von der TFG vorgeschriebenen Entgelte
sind in einer Entgeltordnung festgeschrieben . Für das prüfungsgegenständliche Wirtschaftsjahr 2015 war die Entgeltordnung des Flughafens
Innsbruck mit Stand 01 .01 .2015 maßgeblich.
Behördliche
Genehmigung durch
das BMVIT
Der Großteil der Entgelte (Landeentgelt, Fluggast- inkl. PRM-Entgelt,
Sicherheitsentgelt, Infrastrukturentgelt, Parkentgelt und Betriebszeitenerweiterungspauschalentgelt) werden auf der Grundlage der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen (allen voran Flughafenentgeltegesetz, Luftfahrtsicherheitsgesetz) vom Bundesministerium für Verkehr.
Innovation und Technologie (BMVIT) als oberste Zivilluftfahrtbehörde
mittels Bescheid genehmigt. Die Kontrollabteilung vergewisserte sich
durch Einsichtnahme in den diesbezüglichen Bescheid des BMVIT vom
22.09.2014, dass die maßgeblichen Flughafenentgelte für das Jahr
2015 - wo erforderlich - ordnungsgemäß genehmigt worden sind.
7.2 Entgeltanpassungen per 01 .01.2015
Price-Cap-Regulierung
ZI. KA-11340/2016
Ohne die Berechnungsmodalitäten im Detail darzustellen sieht das
Bundesgesetz über die Festlegung von Flughafenentgelten (Flughafenentgeltegesetz - FEG) i. d.F. BGBI. I Nr. 41/2012 allgemein erwähnt
vor, dass die (behördlich zu genehmigenden) Flughafenentgelte nach
Maßgabe einer gesetzlich definierten Berechnungsformel angepasst
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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