Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf
- S.79
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betriebliche Erträge ohne Berücksichtigung der ao. und atypischen Erträge) mit 30,72 % belasteten . Im Wirtschaftsjahr 2015 hat sich diese
Aufwandsquote des Personals (gemessen an der Betriebsleistung) mit
32, 31 % verändert. Die Pro-Kopf-Gesamtieistung (Betriebsleistung divid iert durch die durchschnittliche Anzahl der Vollbeschäftigten) betrug
2014 rd . € 213,0 Tsd. und konnte 2014 auf rd. € 221,6 Tsd. gesteigert
werden .
9.2 Aufbauorganisation
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Organisations struktur
Die Organisationsstruktur der Gesellschaft wurde im Bedarfsfall den
betrieblichen Erfordernissen angepasst. Laut Organigramm bildete die
Geschäftsführung eine zentrale Organisationseinheit, welche aus dem
Geschäftsführer und den beiden Prokuristen bestand. Der Geschäftsführung als Zentralstelle waren zum Zeitpunkt der Einschau der Kontrollabteilung acht Geschäftsbereiche, nämlich Handling und Werkstatt,
Ramp Handling und Safety Management, Flugplatzbetriebs- und Einsatzleitung und IT, Marketing und Shops, Security & Umwelt und Parking, Technik und Bau, Controlling und Immobilien sowie Finanz- und
Rechnungswesen nachgeordnet.
9.3 Personalstruktur
Personalstand zum
Prüfungszeitpunkt
Die TFG beschäftigte während der Prüfungseinschau (Stichtag
01 .10.2016) 159 Personen, wobei in diesem Stand auch 2 Lehrlinge
(davon ein integrativer Lehrling) und 14 Teilzeitkräfte sowie 2 Mitarbeiter in Altersteilzeit und 16 Saisonarbeiter enthalten waren . Ohne die
Lehrlinge in die nachfolgende Aufzählung einzubeziehen, befanden
sich 113 Beleg schaftsmitglieder im Angestelltenverhältnis , die restlichen 44 in einem Arbeiterverhältnis .
9.4 Ältere Arbeitnehmer
Beitragskürzungen
Für ältere Arbeitnehmer sind unterschiedliche Beitragskürzungen (Unfallbeiträge , Arbeitslosenversicherung , Dienstgeberbeitrag) gesetzlich
vorgesehen . Eine Überprüfung durch die Kontrollabteilung hinsichtlich
der Berücksichtigung der hier erwähnten Beitragskürzungen gab keinen Anlass zu einer Beanstandung.
9.5 Arbeiterkammerumlage
Umlagebefreiung des
Geschäftsführers
Der § 10 Absatz 2 normiert in Ziffer 2 des Arbeiterkammergesetzes
1992 (AKG), dass die Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder nicht
der Arbeiterkammer angehören, wenn das Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betrieben wird . Die Kontrollabteilung
nahm bezüglich der Ausnahme der Arbeiterkammerzugehörigkeit des
Geschäftsführers eine Verifizierung vor und konnte in diesem Zusammenhang die gesetzeskonforme Abrechnung nachvollziehen.
Wenngleich die Prokuristen bei der TFG organisatorisch der Geschäftsführung zugeordnet wurden , sind diese jedoch nicht von dieser Ausnahme der Arbeiterkammerzugehörigkeit (vgl. VfGH 06.03.2009,
B 616/08) betroffen. Die Nachschau der Kontrollabteilung zeigte, dass
bei den Prokuristen die Pflichtumlage der Arbeiterkammer berücksichtigt wurde.
ZI. KA-11340/201 6
Bencht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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