Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf
- S.100
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Die Kontrollabteilung empfahl seinerzeit, gemäß dem oben angeführten Punkt 2
des StS-Beschlusses um die Ausarbeitung von geeigneten Projekten für den KG
Hötting im Sinne der Erblasserin bemüht zu sein.
In den Stellungnahmen zu den Follow up – Einschauen der Jahre 2013 und 2014
konnten lt. Auskunft des damaligen Amtes für Kinder und Jugendbetreuung noch
keine geeigneten Projekte für die Verwendung des Erbes gefunden werden. Die
Veranlagung des Erbes (insgesamt € 217.287,55) ist deshalb mit Ende September
2014 von der Finanzabteilung verlängert worden.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2015 wurde vom nunmehrigen Amt für Kinder, Jugend und Generationen (damals Amt für Kinder- und Jugendbetreuung) der
MA V mitgeteilt, dass mit Stadtsenatsbeschluss vom 17.06.2015 das Amt zur Führung räumlicher und pädagogischer Konzipierung für drei städt. Kinderkrippen beauftragt worden sei. Der Standort KG Hötting sei von Frau Bürgermeisterin im Hinblick auf die Verwendung des geerbten Geldbetrages befürwortet worden. Das
Amt für Präsidialangelegenheiten habe mit Schreiben vom 12.06.2015 versichert,
dass die geplante Verwendung mit der Zweckwidmung der Erblasserin einhergehen würde. Am 19.01.2016 habe eine Begehung der Räumlichkeiten im KG Hötting mit der pädagogischen Fachaufsicht des Landes Tirol und MitarbeiterInnen
der IIG stattgefunden und die Räumlichkeiten seien von Seiten des Landes genehmigt worden. Die Stadtsenatsvorlage – unter anderem für die Verwendung des
Erbes für den Umbau einer Kinderkrippe im KG Hötting – sei im Frühjahr 2016 geplant und mit dessen Beschluss müsste das Erbe Ende 2016 Verwendung gefunden haben.
Die Nachfrage im Zuge der aktuellen Follow up – Einschau zum Stand der Angelegenheit brachte das Ergebnis, dass mit StS-Beschluss vom 18.05.2016 die Zustimmung vorbehaltlich der Freigabe der finanziellen Mittel im Rahmen eines Lokalaugenscheins mit Frau Bürgermeisterin, Vertretern der IIG & Co KG und der
Amtsvorständin gegeben worden sei. Die Begehung habe am 24.05.2016 stattgefunden, wobei die Zustimmung von Frau Bürgermeisterin mündlich erfolgte. Der
Umbau wurde in den Sommerferien 2016 durchgeführt.
Aufgrund von weiteren Recherchen der Kontrollabteilung bei der MA IV im Hinblick
auf die Finanzierung des Projektes aus dem vererbten Geldbetrag erhielt die Kontrollabteilung die Auskunft, dass von der IIG & Co KG die Abrechnung für den Umbau einer Kinderkrippe im KG Hötting noch nicht erfolgt wäre.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
Prüfung Teilbereiche Innsbrucker Ferienzug
(Bericht vom 22.03.2013)
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Im Rahmen dieser Prüfung hat die Kontrollabteilung eine Durchleuchtung der Aufgabenstellung vorgenommen und dabei festgestellt, dass in der Geschäftseinteilung für den Stadtmagistrat Innsbruck als Teil der MGO alle jene Agenden aufgezählt sind, die vom vormaligen Amt für Kinder- und Jugendbetreuung als Ganzes
zu besorgen sind. Das Referat Kinder- und Jugendförderung ist darin namentlich
nicht genannt, aus der Art der Aufgaben sind jedoch indirekt folgende Tätigkeiten
dem Referat zugedacht:
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Zl. KA-00193/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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