Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf
- S.108
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Im Rahmen der Gebührenvorschreibung stellte die Kontrollabteilung fest, dass für
die Anmeldung der Beisetzung hilfsbedürftiger Menschen im Urnensammelgrab
(Sozialdenkmal) fälschlicherweise Administrationsgebühren für Erdgräber (€ 9,00)
und nicht für Urnensammelgräber (€ 45,50) vorgeschrieben worden sind.
Zudem haben Recherchen der Kontrollabteilung ergeben, dass im Jahr 2014 bei
Inanspruchnahme der Einsegnungshalle irrtümlicherweise ein reduzierter Sozialtarif in Rechnung gestellt worden ist. Diesbezüglich hat der Leiter des Referates
Friedhöfe die Auskunft erteilt, dass inzwischen die Verrechnung auf den korrekten
Betrag umgestellt worden sei.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2016 hat der Leiter des betreffenden Referates den Nachweis für eine ordnungsgemäße Gebührenvorschreibung erbracht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Außerdem hat die Kontrollabteilung beanstandet, dass dem Institut für Anatomie
der Medizinischen Universität Innsbruck für die Grabstätte 75a (Urnensammelgrab) – zuletzt mit Bescheid vom 13.11.2013 – Friedhofbenützungsgebühren in
der Höhe von € 1.386,00 vorgeschrieben worden sind. Da die für das Jahr 2013
gültige Friedhofsgebührenordnung für Urnensammelgräber keine Friedhofsbenützungsgebühren vorsah, wurde eine Prüfung betreffend die Rechtmäßigkeit der
Vorschreibung empfohlen.
Dazu teilte der Leiter des betreffenden Referates im Rahmen der Follow up – Einschau 2016 mit, dass der Beschluss des StS vom 12.03.2003 u.a. eine „Vorschreibung einer Grabgebühr für dieses Grabfeld (z.B. ein zehnfaches Erdgrab
derzeit € 3.975,30 für zehn Jahre) an das Institut für Anatomie“ vorsieht. Dieser
Betrag setzt sich lt. Stellungnahme aus den Grab- und Friedhofbenützungsgebühren zusammen, weshalb die Verrechnung seitens der Friedhofsverwaltung zu
Recht erfolgt sei.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
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In Reaktion auf einen im August 2013 in einem Tiroler Printmedium veröffentlichten Artikel, worin der Verdacht geäußert wurde, dass Grabsteine von auf städtischen Friedhöfen aufgelassenen Gräbern – konkret am Ostfriedhof – unter der
Hand verkauft worden seien, wurden Abtragungen bei Auflassungen nicht mehr
von Bediensteten der Friedhofsverwaltung ausgeführt, sondern dürfen seit September 2013 nur mehr über Steinmetzunternehmen abgewickelt werden. Da diese
Vorgehensweise für die Betroffenen mit einem erheblich höheren finanziellen Aufwand verbunden ist, hat die Kontrollabteilung angeregt zu prüfen, inwieweit
Grababtragungen wieder als Servicedienstleistung für den Bürger vom städtischen
Friedhofspersonal besorgt werden könnten.
Dazu gab der Leiter des Referates Friedhofes bekannt, dass die Anregung der
Kontrollabteilung amtsintern besprochen bzw. erledigt werde.
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Zl. KA-00193/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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