Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf

- S.137

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- 131 -

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
Es geht hier um die Wohnanlage, die sehr behutsam in den Hofbereich der
ehemaligen Weinkellerei Brigl hineingesetzt wurde. Für jene Anwesenden,
welche das Projekt noch nicht gesehen haben, darf ich es kurz zeigen. Das
Brigl-Areal hat einen separaten Tiefgaragenzugang für die Bewohner. Es
handelt sich hier um ein sehr ausgereiftes Projekt, das auch dazu beiträgt,
wieder einige Wohnungen zu schaffen.
GR Mag. Kogler: Grundsätzlich ist es sicher ein sehr ausgewogenes Wohnbauprojekt im Innenhof im Bereich in der Andreas-HoferStraße. Ich möchte aber doch Stimmenthaltung für unsere Fraktion anmelden, da ein Antrag, den unsere Fraktion vor einem Jahr gestellt hat, im Hinblick auf den Schutz der gründerzeitlichen Verbauung bis heute nicht dem
Stadtsenat vorgelegt bzw. darüber noch keine Beschlussfassung erzielt
wurde. Es handelt sich um jene gründerzeitlichen Bauten, die sich nicht in
der Schutz- und Erhaltungszone befinden und nicht unter Denkmalschutz
sind.
Genau in diesem Bereich in der Andreas-Hofer-Straße 36 a Stöcklgebäude befindet sich ein gründerzeitlicher Weinkeller, von denen es
in Innsbruck nicht so viele gibt. Ich habe darüber mit dem Referenten der
Mag.-Abt. V, Stadtarchiv - Stadtmuseum, DDr. Morscher, gesprochen.
Gründerzeitliche Häuser gibt es noch viele, aber in dem betreffenden Gebäude befindet sich ein schöner Weinkeller. Ich hatte bisher nicht die Möglichkeit, diesen anzusehen und ich denke, auch der Bau- und ProjektAusschuss hat diesen Weinkeller nicht besichtigt. Ich konnte mit dem zuständigen Architekten, der dieses Projekt geplant hat, sprechen. Auch er
selbst hatte keinen Schlüssel und diesen Weinkeller nie betreten.
Wir werden vorab unsere Stimmenthaltung anmelden. Gleichzeitig möchte ich die Bitte äußern, dass unser Antrag vom 31.1.2002 behandelt wird. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass das Stadtkern- und
Ortsbildschutzgesetz Gesetz (SOG) derzeit erweitert bzw. abgeändert wird.
Wir haben sicher geschützte Bereiche, die diesem Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) unterliegen. Auch der Denkmalschutz greift in diesen

GR-Sitzung 29.1.2003