Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf

- S.112

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tungswunsch – unter Abwägung des Haftungsrisikos – stattgefunden hat. Eine
diesbezügliche Rückfrage beim betroffenen Referatsleiter ergab, dass auch er
über keine weiteren Informationen verfügte.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2016 berichtete der Vorstand des Amtes für
Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht, dass der aufgezeigte Sachstand in
dieser Thematik unverändert wäre. Die Kontrollabteilung merkt an, dass die von ihr
angeregte Entscheidung über den Personalausstattungswunsch der betroffenen
Dienststelle vom Dienstgeber Stadt Innsbruck offenbar in der Weise getroffen worden ist, bislang keine Ausweitung der Personalkapazitäten vorzunehmen. Gleichzeitig wird von ihr jedoch auch bemerkt, dass eine allenfalls im Wege eines Aktenvermerkes oder E-Mails dokumentierte Letztentscheidung (bei Abwägung des Haftungsrisikos) bis dato offensichtlich nicht zu erreichen war. Im Ergebnis hält die
Kontrollabteilung daher ihre Empfehlung bei Würdigung der seinerzeitigen Stellungnahme des Amtes für Personalwesen für die Zukunft weiterhin aufrecht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Im Rahmen der Prüfung wurde die Zuordnung der Personalkosten (u.a. in Verbindung mit der im Stadtmagistrat bestehenden Funktionsmatrix) auf die Kostenträger
eingesehen. Die Verteilung der Personalkosten erfolgt auf Grundlage im Referat
definierter Kostenträger (bzw. Kostenstellen) und richtet sich nach der zeitlichen
Beanspruchung der Bediensteten. Bei diesem Prüfschritt kam es zu Beanstandungen seitens der Kontrollabteilung:
o

Bei zwei Mitarbeitern stellte die Kontrollabteilung eine Differenz zwischen der
Stundenaufteilung in der Funktionsmatrix und der prozentuellen Zuordnung in
der Kostenrechnung fest. Auffällig war dies für die Kontrollabteilung deshalb,
da zwei weitere Mitarbeiter mit derselben Stundenaufteilung die rechnerisch
richtige Prozentverteilung aufwiesen.

o

Zum Zeitpunkt der Einschau war lt. Auskunft des Referatsleiters ein Mitarbeiter interimistisch mit der Leitung eines anderen Referates betraut und daher
aus Sicht der Kontrollabteilung auch diesem Referat kostenrechnerisch zuzuteilen. In der Kostenrechnung wurde dieser Mitarbeiter jedoch noch der geprüften Dienststelle zugerechnet.

o

Drei Arbeitnehmer wurde teilweise auf einem Kostenträger (bzw. Verfahren)
verrechnet, der lt. Referatsleitung nicht dem gegenständlichen Referat zuzuordnen ist.

o

Ein weiterer Kostenträger (anlagebezogene Verfahren) hingegen, war weder
in der Funktionsmatrix beschrieben noch kostenrechnerisch beim Referat
Gewerbe und Betriebsanlagen aufgelistet, obwohl von der Referatsleitung angegeben wurde, dass in diesem Bereich Verfahren abgewickelt werden.

Die Kontrollabteilung empfahl eine Harmonisierung der Stundenaufzeichnung im
Bereich der Funktionsmatrix mit der auf Prozente basierenden Personalkostenverteilung für die Kostenträgerrechnung. Des Weiteren war aus Sicht der Kontrollabteilung die Kostenzuordnung der oben erwähnten Mitarbeiter entsprechend der
tatsächlichen Dienstzuteilung zu korrigieren. Mit der Übermittlung der Stellungnahme seitens der betroffenen Dienststelle wurde der Empfehlung zugestimmt.
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Zl. KA-00193/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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