Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 01_Jaenner_gsw.pdf
- S.58
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liche Beschlussantrag des Gemeinderates
völlig falsch gewesen.
Hier wurde beschlossen, das dem Stadtsenat zuzuweisen und dann wieder in den
Gemeinderat zur Behandlung zu bringen.
Da kann ich nicht das eine einbringen und
über das andere abstimmen. Es muss klarer
Weise dann inhaltlich der Antrag sein, den
wir hier im Gemeinderat zur Bearbeitung
und zur Wiedervorlage dem Stadtsenat zugewiesen haben. Das ist meine Ansicht.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Dann wäre es
sinnvoll gewesen, im Stadtsenat festzustellen, dass es nicht um den Bericht geht,
sondern dass über den Antrag inhaltlich
abzustimmen ist.
GR Mag. Dr. Überbacher: Ich glaube, hier
liegt wirklich eine Grundunkenntnis der Juristerei vor.
Es gibt einen Antrag. Dieser Antrag wurde
dem Stadtsenat zugewiesen, damit dieser
Stadtsenat einen Bericht erstellt. Dann
kommt er, juristisch gesehen, wieder zurück
und dann kann ich nur über einen Antrag
abstimmen und nicht über den Bericht.
Denn über einen Bericht kann ich nicht abstimmen.
Das ist ungefähr so, als würde ich über den
Rechnungshofbericht im Tiroler Landtag
abstimmen. Wenn z. B. ein Bericht der Tirol
Werbung GmbH in den Tiroler Landtag
kommt, wird dieser Bericht des Landesoder Bundesrechnungshofes zur Kenntnis
genommen. Mehr geht bei einem Bericht
nicht.
Das ist die juristische Frage, die sich mir da
auftut. Ich kann über einen Bericht nicht
abstimmen. Ich kann über einen Antrag,
über einen Zusatzantrag oder über einen
Abänderungsantrag abstimmen, aber nicht
über einen Bericht. Das ist hier das grundsätzliche Problem, über das wir die ganze
Zeit reden.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Zur Berichtigung, GR Mag. Dr. Überbacher: In der Beschlussvorlage aus dem Stadtsenat heißt
es: "Sollte der Gemeinderat dem Beschluss
des Stadtsenates vom 18.12.2013 folgen," das bezieht sich wieder darauf - "darf nachstehender Beschlussvorschlag nahe gebracht werden." Also, wir haben schon einen Beschlussvorschlag.
GR-Sitzung 16.01.2014
Aber ich nehme jetzt die Anregung der
GRin Mag.a Schwarzl auf, dass wir das
sozusagen zweiteilen. Einmal wird vorliegender Bericht der Mag.-Abt. I, Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit, Kanzlei für
Gemeinderat und Stadtsenat, samt Stellungnahme der ARGE WO zur Kenntnis
genommen. Es wird festgestellt, dass es
einen Abänderungsantrag von GRin Dr.in Pokorny-Reitter gibt. Dieser ist zu ihrem ursprünglichen Antrag, der ja dem Stadtsenat
zur Vorberatung zugewiesen wurde.
Über den lasse ich dann auch abstimmen
und dann haben wir ein Ergebnis.
StR Gruber: Ohne GR Mag. Dr. Überbacher näher treten zu wollen, eines können
wir schon! GRin Mag.a Schwarzl hat einen
Vorschlag gemacht. Wenn der Stadtsenat
einen Antrag zur Vorberatung erhält, kann
der Stadtsenat mit dem Antrag bei der
Vorberatung machen, was er will. Er kann
ihn zerreißen, er kann ihn ändern, er kann
machen, was er will! Ob er dann den Antrag
als Bericht einbringt, als vorgetragenes
Gstanzl oder sonst etwas, das ist nach
meiner Meinung auch die Entscheidung des
Stadtsenates.
Ich darf sagen, dass mir der Vorschlag von
GRin Mag.a Schwarzl schon gefällt. Wir
haben im Stadtsenat ja etwas beschlossen!
Das darf ich zitieren: "Der Stadtsenat hat
am 18.12.2013 beschlossen, gemäß den
vorliegenden Berichten gegenständlichem
Antrag bereits zu entsprechen."
Ich habe vorher schon gesagt, dass es inhaltlich schwierig ist. Aber wir haben im
Stadtsenat schon einen Beschluss gefasst!
Diesen Beschluss schlagen wir nach Vorberatung jetzt zur Abstimmung im Gemeinderat vor. Diesen Beschluss, aber nicht den
anderen Antrag, nicht den ersten Antrag!
Wir können als Stadtsenat natürlich schon
nach einer Vorberatung einen Antrag stellen, wenn wir das haben wollen. Ich sehe
den Weg, den GR Mag. Dr. Überbacher
sieht, auch. Wir sollten diesen auch gehen.
Ich wollte jetzt auch nur erklären, dass es
nicht den ursprünglichen Antrag betrifft,
sondern wir haben etwas damit gemacht
und wir haben den Antrag dann, also jetzt,
in den Gemeinderat gebracht. Die Irritation
entsteht, weil es so missverständlich ausgedrückt ist. Es werden hier Inhalt und Be-