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Jahr: 2003

/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf

- S.139

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26.2

Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH
(ISD), Mobilfunksendeanlagen (Handymasten) auf Seniorenwohnanlagen, Kinderheimen und Wohnungsloseneinrichtungen, Installierung, Finanzierung von Ergotherapiestellen aus den Einnahmen (Die Innsbrucker
Grünen)
Bgm. Zach verliest die dringende Anfrage der Innsbrucker

Grünen:
Am 9.1.2003 wurden wir von Anrainerinnen und Anrainern
darüber informiert, dass auf der Seniorenwohnanlage des Innsbrucker Sozialfonds (ISF) bzw. der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige
GesmbH (ISD) eine Mobilfunksendeanlage errichtet wird.
Eine telefonische Erkundigung beim Innsbrucker Sozialfonds
(ISF) förderte zutage, dass auf allen Betreuungsseinrichtungen für Seniorinnen und Senioren des Innsbrucker Sozialfonds (ISF) bereits Handymasten aufgestellt seien, am Heim am Hofgarten sogar zwei.
In einer Pressereaktion wurde dies seitens des bisherigen Geschäftsführers des Innsbrucker Sozialfonds (ISF) und nunmehrigen Geschäftsführers des Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH
(ISD) unter anderem folgendermaßen begründet:
"Es gebe für die Heime kaum Möglichkeiten, Drittmittel zu lukrieren, die
Masten seien eine davon. Beträge wollte Innerebner nicht nennen, die
Einnahmen würden aber 1 : 1 zum Wohl der Heimbewohner eingesetzt.
Damit finanziere man z. B. die Ergotherapie mit, die der Sozialhilfeträger
nicht bezahle."
"Die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) bzw. der zuständige Sozialreferent mögen daher folgende dringliche Anfrage beantworten:
1. Wie viele Mobilfunknetzsendeanlagen von welchen Mobilnetzbetreibern sind auf welchen in den Zuständigkeitsbereich der Innsbrucker
Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) fallende Seniorenwohnanlagen, Kinderheimen und Wohnungsloseneinrichtungen installiert?
2. Mittel in welcher Höhe werden dafür jährlich pro Objekt lukriert?
3. Sind weitere derartige Anlagen auf oben genannten Objekten geplant?
Wie viele und wo?

GR-Sitzung 29.1.2003