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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf

- S.129

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IKB AG und MA IV informierten in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zur Follow
up – Einschau 2014 darüber, dass eine entsprechende Bestimmung im Entwurf
der Zusatzvereinbarung zum Syndikatsvertrag aufgenommen worden wäre.
Durch die Unterzeichnung der Zusatzvereinbarung mit Datum 03.02./21.02.2017
sind die Anregungen der Kontrollabteilung nunmehr umgesetzt worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

61

Die IVB schloss mit einem Unternehmen, welches in der für den Anschaffungsprozess der neuen Straßenbahn-Triebwägen gegründeten Arbeitsgemeinschaft
(ARGE) vertreten war, am 11.09.2012 einen „Vertrag über Wartungs- und Reparaturarbeiten an Straßenbahnfahrzeugen“ mit einer Laufzeit bis 31.12.2028 ab. Dieser Wartungsvertrag beinhaltet unter anderem auch die so genannte Leistung der
„Hauptuntersuchung“. Diese bezeichnet die Inspektionen nach § 61 Abs. 3 Z 12
der Straßenbahnverordnung 1999 (StrabVO). Die Kontrollabteilung merkte an,
dass es sich bei den Kosten für die durchzuführenden Hauptuntersuchungen
der neuen Straßenbahnen ihrer Meinung nach nicht um klassische Investitionskosten des Regional- und Straßenbahnprojektes handelt. Vielmehr stellen diese
Positionen Aufwendungen des laufenden Betriebes der Erbringung der (Straßenbahn-)Verkehrsdienstleistung dar. Zum Prüfungszeitpunkt bestand aus Sicht der
Kontrollabteilung keine klare vertragliche Regelung über die separate Begleichung
dieser Aufwendungen durch die Stadt Innsbruck. Während die Verrechnung des
auf die Stubaitalbahn entfallenden betraglichen Anteiles der Hauptuntersuchungen
aus dem vertraglichen Blickwinkel im Verkehrsdienstvertrag mit der VVT dokumentiert worden ist, fehlte nach Meinung der Kontrollabteilung eine derartige vertragliche Regelung zwischen IVB und der Stadt Innsbruck. In diesem Punkt war nach
Einschätzung der Kontrollabteilung der zum Zeitpunkt der damaligen Prüfung unbefristet abgeschlossene ÖPNV-Vertrag zu adaptieren. Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV, in Zusammenarbeit mit der IVB eine diesbezügliche Anpassung
des bestehenden ÖPNV-Vertrages zu prüfen.
Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren sowie im Rahmen der vergangenen Follow
up – Prüfungen avisierte die MA IV eine Empfehlungsumsetzung bzw. wurde auf
diesbezügliche Bearbeitungsschritte und notwendige Verhandlungen verwiesen.
Auch im Zuge der neuerlichen Rückfrage der Kontrollabteilung informierte die
MA IV (in Abstimmung mit der IVB) über notwendige Vertragsabschlüsse (betreffend Tarifreform des Verkehrsverbundes zwischen VVT und IVB, aber auch hinsichtlich der ÖV-bezogenen Transferzahlungen zwischen Land und Stadt) im Vorfeld der Anpassung des ÖPNV-Vertrages. Die Einigungen darüber wären nämlich
erst Anfang Feber 2017 erfolgt. Zudem wurde von der MA IV auf die in den neuen
ÖPNV-Vertrag einzuarbeitenden und vom Stadtsenat freigegebenen Änderungen
bezüglich des Leistungsumfanges (StS-Beschluss vom 13.07.2016) sowie der
IVB-Tarifreform 2017 (StS-Beschluss vom 12.10.2016) hingewiesen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Zl. KA-00193/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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