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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf

- S.135

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Im Sinne der gegenseitigen Rechtssicherheit hat die Kontrollabteilung empfohlen,
das Zulagenwesen der OSVI bzw. die Rahmenbedingungen und Anspruchsvoraussetzungen sowie ihre Höhe schriftlich zu formulieren und dem hierfür zuständigen Gesellschaftsorgan zur Kenntnis zu bringen.
In ihrer Stellungnahme führte die OSVI aus, dass die Empfehlung der Kontrollabteilung geprüft werde.
Die Nachfrage hinsichtlich der Empfehlungserledigung im Rahmen der Follow up –
Einschau 2016 ergab, dass das Zulagenwesen der OSVI noch Verhandlungsgegenstand mit dem Betriebsrat sei, wobei laut Auskunft der Geschäftsführung eine
grundsätzliche Einigung über die Neuorganisation erzielt werden konnte. Ziel sei
es, im Jahr 2017 eine ausgearbeitete Vorlage im Aufsichtsrat der OSVI einzubringen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

4 Berichte über die Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2015
der Stadtgemeinde Innsbruck
(Bericht vom 24.10.2016)

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Im Rahmen der Einschau in das Kapitel „Voranschlagsunwirksame Gebarung“
wurden u.a. die ausgaben- u. einnahmenseitigen Kassenreste der Vps.
9/-279500/900 (€ 14.947,74) sowie 0/+279500/900 (€ 16.299,48) – Ersatzvornahmen-Voraus-zahlungen verifiziert.
Im Zusammenhang mit der Klärung des einnahmenseitigen Kassenrestes im Betrag von € 16.299,48 verblieb ein noch ausstehender Restbetrag von € 1.351,74,
der aus einem schon seit etlichen Jahren dauernden Konkursverfahren resultierte,
das im März 2016 rechtskräftig abgeschlossen wurde. Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Präsidial- und Rechtsangelegenheiten der MA I zu klären, ob
dieser Betrag noch einbringlich gemacht werden kann oder ausgebucht werden
muss.
Im Anhörungsverfahren dazu teilte das betreffende Referat mit, dass nach Kontaktaufnahme mit dem Masseverwalter und Durchsicht der betreffenden Verfahrensunterlagen die Stadt Innsbruck mit der vom Masseverwalter ausgeschütteten
Gläubigerquote ausreichend bedient wurde und der gegenständliche Restbetrag in
Höhe von € 1.351,74 abzuschreiben sei.
Im Zuge der aktuellen Follow up – Einschau wurde der Kontrollabteilung als
Nachweis der Erledigung die entsprechende Lastschriftanzeige der MA III –
Budgetabwicklung zur Absetzung des Restbetrages in Kopie übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Zl. KA-00193/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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