Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf
- S.137
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Zur aktuellen Follow up – Einschau informierte der Vorstand des Amtes für Schule
und Bildung darüber, dass das Entgelt für das Schuljahr 2016/2017 auf € 25,00
pro Parkplatz und Monat angehoben worden wäre und künftig jährlich nach Maßgabe der Entwicklung des VPI 1986 valorisiert werden würde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die Kontrollabteilung erwähnte, dass für Parkplätze der NMS Hötting und des SPZ
Schule am Inn ein Betrag von monatlich brutto € 29,40 je Parkplatz vorgeschrieben worden war. Dieser im Vergleich zum Beschluss des Stadtsenates vom
15.11.1995 erhöhte Preis wurde vom damaligen Leiter des Referates Schulverwaltung damit begründet, dass diese beiden städtischen Pflichtschulen nicht über
Freiparkplätze, sondern über Tiefgaragenabstellplätze verfügen.
Die Kontrollabteilung empfahl auch im Zusammenhang mit dem Entgelt für Tiefgaragenabstellplätze Überlegungen im Hinblick auf eine künftige Valorisierung des
verrechneten Preises anzustellen.
Im Zuge der laufenden Follow up – Prüfung wurde dazu mitgeteilt, dass für Tiefgaragenabstellplätze ab dem Schuljahr 2016/2017 dasselbe Entgelt wie für alle anderen Parkplätze (brutto € 25,00 pro Parkplatz und Monat) vorgeschrieben werden
würde. Die Valorisierung nach dem VPI 1986 wird dabei für die Zukunft berücksichtigt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Vom Stadtsenat wurde im Jahr 1995 explizit beschlossen, dass 2 bis 3 Parkplätze
pro Schule gebührenfrei für die Schuldirektion, WerklehrerInnen und HauswirtschaftslehrerInnen sowie Lehrkräfte, die an mehreren Schulen unterrichten, zur
Verfügung stehen.
Obwohl dies vom Stadtsenat seinerzeit ausdrücklich so beschlossen worden ist,
empfahl die Kontrollabteilung, im Sinne der Gleichbehandlung der Schuldirektionen mit den übrigen LehrerInnen zu erwägen, auch den Schulleitungen die vorgesehene Parkgebühr in Rechnung zu stellen.
Die zuständige Dienststelle informierte im Zuge der Follow up – Einschau darüber,
dass den SchulleiterInnen ab dem Schuljahr 2016/2017 auch die vorgesehenen
Parkgebühren vorgeschrieben werden würden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Zl. KA-00193/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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