Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf
- S.138
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Vom Stadtsenat wurde im Rahmen seines Beschlusses vom 15.11.1995 festgelegt, dass die lukrierten Parkgeldeinnahmen im Bereich der Schuldirektion zur Erledigung von Schulaufgaben (eigenes Konto und Verwendung für Lehr- und Lernbehelfe) verbleiben, wobei das Schulamt jährlich einen Bericht betreffend die Verwendung dieser Gelder vorzulegen hatte.
Bei der Verifizierung der Parkgeldabrechnung des Schuljahres 2014/2015 stellte
die Kontrollabteilung fest, dass den Schulen grundsätzlich 2/3 der Parkgeldeinnahmen zurücküberwiesen worden sind. Auffallend war für die Kontrollabteilung,
dass der Refundierungsbetrag, welcher den Schulen von der Dienststelle bereitgestellt wurde, ausgehend von den (Brutto-)Einnahmen (also inkl. 20 % Umsatzsteuer) errechnet worden ist. Von der Kontrollabteilung wurde darauf hingewiesen,
dass die Stadt Innsbruck 20 % der vereinnahmten Parkgeldvorschreibungen als
Umsatzsteuerzahllast an das Finanzamt abzuliefern hat; effektiv verblieben bei der
Stadt Innsbruck sind somit lediglich die Nettoeinnahmen.
Für die künftigen Berechnungen der Refundierungsbeträge an die Schulen empfahl die Kontrollabteilung, diesen Umstand zu berücksichtigen. Nach Meinung der
Kontrollabteilung sollten die Rückzahlungsbeträge an die Schulen aus wirtschaftlicher Sicht nach Maßgabe der Nettoeinnahmen errechnet werden.
Das Amt für Schule und Bildung informierte aktuell darüber, dass ab dem Schuljahr 2016/2017 keine Refundierungen an die Schulen durchgeführt werden würden. Ergänzend hält die Kontrollabteilung fest, dass die Überprüfung der im September 2016 vorgenommenen Parkgeldabrechnung des Schuljahres 2015/2016
zeigte, dass die ausgesprochene Empfehlung von der Dienststelle berücksichtigt
worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Hinblick auf den im Stadtsenatsbeschluss vom 15.11.1995 vorgesehenen jährlichen Bericht des Amtes bezüglich der Verwendung der den Schulen bzw. Schuldirektionen zurücküberwiesenen Gelder informierte der damalige Leiter des Referates Schulverwaltung darüber, dass eine derartige Berichtslegung (und Prüfung
der widmungskonformen Verwendung der Gelder) durch das Amt in der Vergangenheit nicht vollzogen worden ist.
Von der Kontrollabteilung wurde empfohlen, die widmungskonforme Verwendung
der Gelder aus der Parkgeldrefundierung bei den Schulen zumindest stichprobenhaft zu kontrollieren.
Die betroffene Dienststelle verwies anlässlich der Follow up – Prüfung darauf,
dass ab dem Schuljahr 2016/2017 keine Parkgeldrefundierungen an die Schulen
mehr vorgenommen werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
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Zl. KA-00193/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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