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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf

- S.139

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6 Sonderprüfungen
6.1 Bericht über die Prüfung des Bauvorhabens
„Neugestaltung Meraner Straße“
(Bericht vom 22.12.2015)

76

Die Kontrollabteilung wurde im Zuge einer vertieften Einsichtnahme in die Abrechnung von Vor-, Abtrags- und Erdarbeiten sowie Entwässerungs- und Kabelgrabarbeiten auf Positionen für das Abtragen und Laden ungebundener Tragschichten
und deren Abtransport aufmerksam. In diesem Zusammenhang war festzustellen,
dass einerseits rd. 2.120 m³ an ungebundenen Tragschichten abgetragen, verladen und entsprechend verrechnet wurden, jedoch in der in Verbindung stehenden
Leistungsposition für das Wegschaffen des abgetragenen Materials keine Massen
abgerechnet wurden.
Nach Kontrolle der Aufmaßblätter kam die Kontrollabteilung jedoch zum Ergebnis,
dass die Verrechnung für das Wegschaffen der Abbruchmassen über eine andere
Leistungsposition mit einem höheren Einheitspreis erfolgte, wodurch sich ein
Mehrbetrag in Höhe von brutto € 15.056,58 zum Nachteil der Stadt Innsbruck
ergab. Die Kontrollabteilung empfahl folglich dem Amt für Tiefbau die Richtigstellung der fehlerhaften Abrechnung und eine Rückforderung der bestehenden Überzahlung.
Nachdem das Amt für Tiefbau im Zuge des Anhörungsverfahrens die unverzügliche Umsetzung der Empfehlung zusicherte, wurde die Kontrollabteilung bereits am
22.12.2015 über den Zahlungseingang des rückgeforderten Betrages in der städtischen Buchhaltung informiert.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

6.2 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen
der Gebarung des Hortwesens
(Bericht vom 18.10.2016)

77

Bei Durchsicht der Ergebnisse der Kostenträger der betreffenden Schülerhorte für
die Kalenderjahre 2015 und 2014 war für die Kontrollabteilung auffallend, dass eine Abweichung von rd. € 174 Tsd. bzw. rd. € 161 Tsd. zwischen den Ergebnissen
der städtischen Jahresrechnung und der Kosten- und Leistungsrechnung hinsichtlich „Miet- und Pachtzinse“ bestand.
Dies war u.a. auf den Umstand zurückzuführen, dass in Einzelfällen Mietaufwendungen auf referatsfremde oder inhaltlich unzutreffende Kostenträger bebucht
worden sind. Darüber hinaus wies in einem Fall ein Kostenträger Mietaufwendungen auf, obwohl die dazugehörige Kinderbetreuungseinrichtung seit dem Hortjahr
2006/2007 nicht mehr in Betrieb ist.
Die Kontrollabteilung hat dem zuständigen Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft daher empfohlen, die bisher erfolgte kostenrechnerische Verbuchung dieser
Mietaufwendungen zu überprüfen und allenfalls zu korrigieren.

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Zl. KA-00193/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

49