Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf

- S.141

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In diesem Zusammenhang regte die Kontrollabteilung an zu prüfen, ob die derzeitige Aufteilung der in Rede stehenden Zuschüsse vom Land Tirol im Hinblick auf
eine betriebswirtschaftlich aussagekräftige Kostenträgerrechnung zweckmäßig erscheint.
Im Anhörungsverfahren erklärte die Leitung der MA V/Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport, bei den künftigen Vorschreibungen der betreffenden Förderungen vom Land Tirol die jeweilige Kostenstelle bzw. den Kostenträger pro Betrieb anzuführen.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2016 stellte die Kontrollabteilung die Umsetzung der zugesagten kostenrechnerischen Zuteilung fest.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

80

Das Gesamtergebnis der Kostenstelle „Betreuung in Horten“ wurde unter Zugrundelegung eines vordefinierten Umlageschlüssels auf die jeweiligen zehn Schülerhorte verteilt. Seit dem Kalenderjahr 2009 war dieser Verteilungsschlüssel unverändert und betrug zum Prüfungszeitpunkt 10% für jeden Schülerhort.
Nach Ansicht der Kontrollabteilung spiegelt der eben erwähnte Umlageschlüssel
nicht die tatsächlichen Gegebenheiten wieder, da sich die zehn Schülerhorte im
Personaleinsatz, in der Gruppenanzahl, in der Kinderanzahl sowie in den Öffnungszeiten u.a.m. unterscheiden.
Aus diesem Grund hat die Kontrollabteilung empfohlen, den Verteilungsschlüssel
zu evaluieren und gegebenenfalls zu verändern.
Von der zuständigen Dienststelle wurde in ihrer Stellungnahme die Umsetzung der
Empfehlung der Kontrollabteilung zugesagt.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Follow up – Einschau 2016 übermittelte
die geprüfte Dienststelle den überarbeiteten Verteilungsschlüssel zur Umlage der
allfälligen Overheadkosten auf die entsprechenden Schülerhorte.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

81

Die Kontrollabteilung nahm eine stichprobenhafte Prüfung der kostenrechnerischen Erfassung der Personalkosten hinsichtlich der mit der Aufgabenerfüllung im
Referat Kinderbetreuungseinrichtungen beschäftigten Verwaltungsmitarbeiter vor.
Im Zuge der Plausibilitätsprüfung der stundenbezogenen Funktionsmatrix mit der
in Prozent gerechneten Zuordnung der Personalkosten auf die Kostenträger (bzw.
Kostenstellen) erkannte die Kontrollabteilung bei einigen Mitarbeiterinnen Verbesserungsbedarf.
Demzufolge hat die Kontrollabteilung darauf hingewiesen, diese kostenrechnerischen Zuordnungen zu überprüfen und gegebenenfalls die Verteilung der Aufgabenzeiten in der Funktionsmatrix und als Folge daraus die Zuordnung für die Kostenrechnung anzupassen.

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Zl. KA-00193/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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