Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf
- S.152
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in Rechnung gestellten Personalausgaben die Basis für die vom Land Tirol zu berechnende Förderung darstellten.
Infolge des betragsmäßig doch erheblichen Unterschiedsbetrages von rd. € 13,3
Tsd. zwischen dem erhaltenen und dem von der Kontrollabteilung errechneten
Förderbeitrag wurde empfohlen, sich ehestmöglich mit den hierfür zuständigen
Fachdienststellen des Amtes der Tiroler Landesregierung in Verbindung zu setzen
und um Klärung der weiteren Vorgehensweise im Zusammenhang mit den künftig
anfallenden sowie bisher ausbezahlten Förderungen zur Finanzierung des Einsatzes von Stützkräften in Kinderbetreuungseinrichtungen bemüht zu sein.
In ihrer Stellungnahme versicherte die MA V/Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und
Sport, die Empfehlung der Kontrollabteilung aufzugreifen, mit dem Land Tirol Kontakt aufzunehmen und die Vorgehensweise im Bereich der Stützkräfte zu klären.
Darauf Bezug nehmend ist der Stellungnahme des Amtes Kinder, Jugend und Generationen zur Follow up – Einschau 2016 zu entnehmen, dass eine Gegenverrechnung in Bearbeitung ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
Jedenfalls hat die Kontrollabteilung empfohlen, die Höhe der förderungswürdigen
Personalkosten für zusätzlich zum Mindestpersonaleinsatz benötigte Stützkräfte –
nach Rücksprache bzw. Abstimmung mit dem Land Tirol – zu definieren und
schriftlich festzuhalten.
Einem im Zuge der Follow up – Einschau 2016 an die Kontrollabteilung ergangenen Aktenvermerk der Leiterin des Referates Pädagogische Beratung und Entwicklung ist zu entnehmen, dass am 23.08.2016 mit den hierfür verantwortlichen
Personen des Landes Tirol ein Gespräch stattgefunden hat. Demnach werden ab
Sommer 2016 im Abrechnungsformular die tatsächlich der Stadt Innsbruck verrechneten Kosten eingetragen und diesem eine detaillierte Aufstellung pro Kind
und Tag beigeschlossen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Zusammenhang mit der Verbuchung der Förderbeiträge des Landes Tirol konstatierte die Kontrollabteilung, dass finanzielle Zuschüsse für in Schülerhorte eingesetzte Stützkräfte wiederholt nicht auf der hierfür vorgesehenen städtischen Vp.
erfasst worden sind. Somit sind in mehreren Fällen Fördermittel nicht als „echter
nicht umsatzsteuerbarer“ Zuschuss behandelt worden und ist fälschlicherweise ein
Umsatzsteuerbetrag von gesamt rd. € 1,9 Tsd. an das Finanzamt abgeführt worden.
Um die Haushaltswirtschaft der Stadt Innsbruck ordnungsgemäß und transparent
nachweisen zu können, hat die Kontrollabteilung angeregt, künftig die in Rede stehenden Förderbeiträge des Landes Tirol (Stützkräfte Schülerhorte) dem hierfür
vorgesehenen Aufgabenbereich (UA Schülerhorte) zuzuordnen und in weiterer
Folge die Einnahmen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf der entsprechenden Voranschlagspost zu vereinnahmen.
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Zl. KA-00193/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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