Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf

- S.153

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 04-Protokoll_20.04.2017.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2017
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
In ihrer Stellungnahme hat die MA V/Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport
dazu mitgeteilt, dass der Anregung der Kontrollabteilung bereits für den Sommer 2016 entsprochen worden sei.
Im Zuge der aktuellen Follow up – Einschau 2016 wurden die Nachweise für die
vorgenommenen Änderungen erbracht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

99

Gemäß der mit 01.05.2015 in Kraft getretenen Richtlinie betreffend die Förderung
von Maßnahmen zur Verbesserung der Strukturqualität in Kinderbetreuungsinstitutionen fördert das Land Tirol u.a. die Anschaffung und Renovierung von Möbeln,
Gartengeräten, Fallschutzmatten, Langbänken, Sprossenwand, Teppichstücken
u.a.m. Als Bemessungsgrundlage dient die finanzielle Leistungskraft der betreffenden Gemeinde. Der für die Stadt Innsbruck errechnete Fördersatz beläuft sich
seit dem 01.05.2015 auf max. 40% der förderungswürdigen Kosten, wobei die
Höchstbemessungsgrundlage für eine Gruppe mit € 10.900,00 limitiert ist.
Im Rahmen ihrer Einschau stellte die Kontrollabteilung fest, dass einerseits „erst“
nach ihrem Prüfungsbeginn und anderseits (nur) in vier Fällen um Gewährung einer finanziellen Zuwendung für Maßnahmen zur Verbesserung der Strukturqualität
in Schülerhorten angesucht worden ist. Die geringe Anzahl der Anträge war zum
einen auf die Bestimmungen der letztgültigen Richtlinie zurückzuführen, wonach
nur mehr Ansuchen bearbeitet werden, die nach dem Inkrafttreten der Richtlinie
am 01.05.2015 eingebracht worden sind. Zum anderen wurden im Prüfungszeitraum 2010 bis 2014 für den Bereich Schülerhorte keine diesbezüglichen Fördermittel beantragt.
Recherchen in dieser Angelegenheit haben ergeben, dass es sich bei den im Jahr
2016 nachträglich beantragten Förderungen (nur) um Einrichtungsgegenstände
handelte, die auf der Vp. 1/250000-043200 Schülerhorte – Einrichtung, Erneuerung verbucht waren.
Darauf Bezug nehmend hat die Kontrollabteilung angeregt, auch für förderungsfähige, nach dem 01.05.2015 erworbene Einrichtungsgegenstände der Vp.
1/250000-043000 Schülerhorte – Betriebsausstattung und Vp. 1/250000-050100
Schülerhorte – Sonderanlagen – Grün einen Antrag auf eine finanzielle Zuwendung des Landes Tirol zu stellen.

100

Ferner hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass im Zuge der Förderansuchen nur
Einrichtungsgegenstände mit Anschaffungskosten über einen Betrag von € 2,0
Tsd. berücksichtigt worden sind. Da für den Bezug des Zweckzuschusses zu den
Kosten für die Einrichtung von Gruppenräumen und strukturelle Verbesserungsmaßnahmen keine (Mindest-)Wertgrenzen hinsichtlich der Anschaffungskosten
vorgesehen sind, sprach die Kontrollabteilung die Empfehlung aus, unabhängig
von der Höhe der Anschaffungskosten für sämtliche förderungswürdigen Einrichtungsgegenstände und strukturelle Verbesserungsmaßnahmen, Zuschüsse zu beantragen.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00193/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

63