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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf

- S.161

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Für die Kontrollabteilung war auffallend, dass die Eintrittspreise für das traditionelle
Neujahrskonzert schon seit mehreren Spielsaisonen (2011/2012 – 2015/2016), mit
Ausnahme der Kategorie IV im Wirtschaftsjahr 2015/2016, von der TLT nicht indexiert wurden. Auch bei der Generalprobe kam es gegenüber dem Vorjahr
(WJ 2013/2014) zu keiner Verteuerung der Kartenpreise. Ergänzend sei erwähnt,
dass im Prüfzeitraum, Saison 2013/2014, sowohl das Neujahrskonzert als auch
die Generalprobe eine beeindruckende Sitzplatzauslastung von 95,81 % und
100,00 % aufwiesen.
Im Hinblick auf den oben angeführten Sachverhalt empfahl die Kontrollabteilung zu
prüfen, ob eine moderate Preiserhöhung beim Neujahrskonzert und bei der Generalprobe umsetzbar erscheint.
Die TLT informierte im Anhörungsverfahren darüber, dass der Empfehlung der
Kontrollabteilung im Rahmen der Preisgestaltung für das zukünftige Neujahrskonzert 2016/2017 und der diesbezüglichen Generalprobe Rechnung getragen wurde.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2016 nahm die Kontrollabteilung eine Einschau in den offiziellen Folder der TLT für die Spielzeit 2016/2017 und konnte sich
von der Neugestaltung der Eintrittspreise für beide obige Konzertveranstaltungen
überzeugen. Die Eintrittspreise wurden in den unterschiedlichen Kategorien teilweise zwischen € 3,00 und € 5,00 erhöht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

115

Die Kontrollabteilung nahm im Zuge ihrer Prüfung Einsicht in die jährlichen Betriebskostenabrechnungen der in Bestand gegebenen Buffets des Tiroler Landestheaters und der Kammerspiele sowie der Personalkantine. Hierbei stellte die Kontrollabteilung fest, dass die TLT teilweise keine Betriebskostenabrechnung erstellte
und folglich auch nicht mit der Pächterin abgerechnet hat.
Der TLT sind durch dieses Versäumnis der nicht fristgerechten Abfassung von
Jahresbetriebskostenabrechnungen und damit einhergehend die teilweise Unterlassung der Einhebung allfälliger Nachforderungen sowie auch ein gänzlicher Verzicht der Weiterverrechnung von Betriebskosten, beachtliche Mindereinahmen
entstanden.
Resümierend empfahl die Kontrollabteilung, künftig erhöhte Sorgfalt auf eine vertragskonforme Anwendung von Vertragsvereinbarungen, insbesondere Wertsicherungsklauseln sowie die Weiterverrechnung sämtlicher Betriebskostenanteile zu
legen, da ansonsten der TLT erhebliche Mindereinnahmen entstehen könnten.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme sagte die TLT zu, der Empfehlung der
Kontrollabteilung Rechnung zu tragen.

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Zl. KA-00193/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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