Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf
- S.163
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Im Sinne der damaligen Stellungnahme übermittelte die Geschäftsführung der TLT
exemplarisch einen Bestandvertrag mit einem den Bestimmungen des Gebührengesetzes entsprechenden Vermerk über die erfolgte Selbstberechnung.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Das Herausrechnen des Aufwandes für Gäste / Externe war für die Kontrollabteilung im Detail mit der Schwierigkeit verbunden, dass nicht alle maßgeblichen Aufwendungen für Gäste / Externe auf separaten Aufwandskonten budgetiert, erfasst
bzw. verbucht wurden.
Nach Einschätzung der Kontrollabteilung war die bei der TLT im Zusammenhang
mit der buchhalterischen Erfassung von Aufwendungen für Gäste praktizierte Vorgangsweise uneinheitlich. Auf der einen Seite bestanden in damals beispielhaft
aufgezeigten Bereichen separate Aufwandskonten, über welche die Aufwendungen für Gäste transparent budgetiert und verbucht wurden. Auf der anderen Seite
wurden auch auf Konten Aufwendungen für Gäste erfasst, über welche im Grunde
genommen Aufwendungen des Ensembles verbucht werden sollten.
Von der Kontrollabteilung wurde in diesem aufgezeigten Punkt empfohlen, eine
transparentere Budgetierung, Verbuchung und Darstellung der Aufwendungen für
Gäste / Externe zu prüfen. Seinerzeit sagte die TLT in ihrer Stellungnahme zu, der
Empfehlung ab der Wirtschaftsplanung 2016/2017 Rechnung zu tragen.
Aktuell wurde von der TLT darauf verwiesen, dass diese Empfehlung bereits bei
der Budgeterstellung für das Wirtschaftsjahr 2016/2017 umgesetzt worden wäre.
Eine zwischen dem Vertreter der Kontrollabteilung und der Leiterin der TLTBuchhaltung zusätzlich geführte telefonische Rücksprache ergab, dass die separate Erfassung der Honoraraufwendungen für Gäste vordergründig in der neu eingeführten Kostenrechnung vollzogen werden würde. Dies sei speziell im Hinblick auf
die vorstellungsbezogene Deckungsbeitragsrechnung erforderlich.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde alternativ entsprochen.
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Zu Beginn ihrer Prüfung wurde der Kontrollabteilung von der Leiterin der Buchhaltung ein für gesellschaftsinterne Zwecke geführter Soll-Ist-Vergleich für das Wirtschaftsjahr 2013/2014 zur Verfügung gestellt. Bei der Durchsicht dieser mit „Jahresabschluss 2013/2014 mit Budget und Vorjahresvergleich“ bezeichneten Unterlage war für die Kontrollabteilung auffallend, dass die darin gehandhabte kontenmäßige Zuordnung zu den einzelnen Positionen der Bilanz bzw. der Gewinn- und
Verlustrechnung nicht mit dem von der Steuerberaterin der TLT erstellten Jahresabschluss korrespondierte.
Beispielhaft dargestellt wurde in diesem Soll-Ist-Vergleich der Personalaufwand in
der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2013/2014 mit einem Betrag in Höhe von € 20.652.676,16 angegeben, während die Gewinn- und Verlustrechnung im geprüften und beschlossenen Jahresabschluss als Personalaufwand
einen Betrag von € 20.229.125,38 ausgewiesen hatte. Die Abklärung des sich ergebenden Differenzbetrages von € 423.550,78 zeigte, dass einzelne Konten, welche die Leiterin der Buchhaltung dem Personalaufwand zuordnete, von der bilan-
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Zl. KA-00193/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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