Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf
- S.165
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
121
Hinsichtlich der vertraglichen Regelung des Urlaubsanspruches bzw. des Urlaubsjahres betreffend das Dienstverhältnis des amtierenden kaufmännischen Geschäftsführers machte die Kontrollabteilung darauf aufmerksam, dass gemäß den
dienstvertraglichen Bestimmungen im Unterschied zu den Gepflogenheiten in der
TLT als Urlaubsjahr das Arbeitsjahr und nicht das Spieljahr (01.09. des Jahres bis
31.08. des Folgejahres) festgelegt war.
Die Kontrollabteilung empfahl in diesem Punkt eine Entscheidung zu treffen, ob
bezüglich das Dienstverhältnis des kaufmännischen Direktors nicht aus Gründen
des einheitlichen Vollzuges als Urlaubsjahr das Spieljahr angewandt werden sollte.
Im Anhörungsverfahren bestätigte die TLT, der Empfehlung der Kontrollabteilung
Rechnung getragen zu tragen.
Zur Follow up – Einschau 2016 wurde gegenüber der Kontrollabteilung der Nachweis der Empfehlungsumsetzung erbracht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
122
Im Zusammenhang mit der Ver- bzw. Abrechnung von Überstundenleistungen
wurde für die Kontrollabteilung das Dienstverhältnis des zum Prüfungszeitpunkt
amtierenden technischen Leiters der TLT auffällig.
Im Hinblick auf die von ihm erbrachten Überstundenleistungen in Verbindung mit
der dienstvertraglichen Regelung der ihm zuerkannten Überstundenpauschale
stellte das Personalbüro für das Spieljahr 2014/2015 eine Vergleichsrechnung
(Deckungsprüfung) an. Diese Prüfung zeigte, dass der Bedienstete im Beobachtungszeitraum ein deutlich höheres Ausmaß an Überstunden geleistet hat, als ihm
finanziell im Rahmen der Überstundenpauschale abgegolten worden ist. Von der
Kontrollabteilung wurde auf aus ihrer Sicht mögliche negative arbeitsrechtliche
Folgen für die TLT hingewiesen.
Die Kontrollabteilung empfahl, eine arbeitsrechtliche Beurteilung des Dienstverhältnisses – allen voran der Vertragsformulierungen im Hinblick auf die Leistung
von Überstunden – vorzunehmen. In der seinerzeitigen Stellungnahme wurde von
der TLT in Aussicht gestellt, den Versuch zu unternehmen, den Vertrag des technischen Leiters seitens der GmbH anzupassen.
Im Rahmen der aktuellen Follow up – Einschau 2016 wurden von der TLT die
Nachweise erbracht, dass der Versuch unternommen worden ist, den Dienstvertrag des technischen Leiters anzupassen. Eine diesbezügliche Vertragsänderung
scheiterte jedoch letztlich am Einverständnis des Betroffenen.
Den Empfehlungen der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
123
Generell wurde von der Kontrollabteilung darauf verwiesen, dass die Berechnungsdetails zu den Personalrückstellungen von der Leiterin der Buchhaltung auf
Anfrage der Kontrollabteilung erst bei der Steuerberaterin der TLT (diese erstellt
den Jahresabschluss der TLT) angefordert werden mussten. Auch wenn diese Un-
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00193/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
75