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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf

- S.175

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138

Wie bereits in Tz 134 beschrieben, stellte die Kontrollabteilung auch bei der Überprüfung der Bezugskalkulation hinsichtlich der Wohnanlage Lange Gasse 10 in
Wattens – Mietwohnungen (WA09) fest, dass bezüglich des zur Finanzierung der
Baukosten beanspruchten Fremdmitteldarlehens in der Darlehensbuchhaltung ein
zu geringer Zinsaufschlag (0,57 %) hinterlegt war. Gemäß dem unterfertigten
Schuldschein belief sich der vereinbarte Zinsaufschlag auf 0,70 %.
Die Kontrollabteilung empfahl, auch in diesem Fall, den verwendeten Zinsaufschlag zu überprüfen und bei allfälligen zukünftigen Mietzinskalkulationen den korrekten Zinsaufschlag von 0,70 % in Anschlag zu bringen. Im Anhörungsverfahren
bestätigte die NHT, dass die Zinsaufschläge überprüft und wo dies erforderlich war
zum 01.07.2016 korrigiert worden wären.
Anlässlich der Follow up – Prüfung 2016 wurde von der NHT der Nachweis über
die von ihr für das Objekt WA09 vorgenommene EDV-mäßige Korrektur erbracht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

139

Hinsichtlich des als angemessene Grundkosten nach den Bestimmungen des
TWFG von der NHT in der Mietzinskalkulation für das Objekt WA09 angesetzten
Betrages in Höhe von € 506.943,86 merkte die Kontrollabteilung an, dass für die
Ermittlung dieses Gesamtbetrages unter anderem die Fläche für 37 Tiefgaragenabstellplätze berücksichtigt worden ist. Die von der NHT gegenüber der Tiroler
Wohnbauförderung durchgeführte Endabrechnung hat in diesem Punkt jedoch lediglich 35 dem Projekt WA09 zuordenbare Tiefgaragenabstellplätze ausgewiesen.
Eine dahingehende Berichtigung der angemessenen Grundkosten ergab gemäß
den Berechnungen der Kontrollabteilung einen Gesamtbetrag von € 503.797,46.
Die Kontrollabteilung empfahl der NHT, die bei den Mietzinskalkulationen betreffend das Objekt WA09 in Anschlag gebrachten angemessenen Grundkosten von
€ 506.943,86 in Verbindung mit ihrem Hinweis zu überprüfen und allenfalls anzupassen. Die NHT berichtete in ihrer seinerzeitigen Stellungnahme, dass die neue
Zuordnung der beiden Parkplätze im Zuge der Endabrechnung aufgrund notwendiger baulicher Änderungen erfolgt wäre. Die korrigierten Grundkosten seien den
Mietern bereits damals vorgeschrieben worden.
Zur Follow up – Einschau 2016 wurde von der NHT die in diesem Punkt richtiggestellte Mietzinskalkulation per 01.07.2016 bereitgestellt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

140

In Anknüpfung an die in Tz 135 dargestellte Zinsthematik hielt die Kontrollabteilung
auch beim Objekt WA09 fest, dass ihrer Einschätzung nach von der NHT bei der
Berechnung der Tilgungspläne hinsichtlich der Bezugskalkulation und der Mietzinskalkulation anlässlich der WBF-Endabrechnung die wohnbauförderungsrechtliche Zinssatzdeckelung (SMR + 0,50 % Aufschlag) nicht korrekt berücksichtigt
worden ist. Als Folge daraus ergaben sich erhöhte Darlehensannuitäten und letztlich in diesem Punkt erhöhte Mietzinse für die betroffenen Mieter.

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Zl. KA-00193/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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