Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf
- S.180
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(zu Punkt 10.)
Zl. KA-17115/2016
BERICHT ÜBER DIE
BELEGKONTROLLEN DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
IV. QUARTAL 2016
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck, IV. Quartal 2016 eingehend behandelt und erstattet mit
Datum vom 06.04.2017 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 20.02.2017, Zl. KA-17115/2016
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen
Prüfungskompetenz,
Prüfungsinhalt
Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die
bei der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw. Auszahlungsanordnungen samt den dazugehörigen Belegen genommen. Des Weiteren wirken Vertreter der Kontrollabteilung bei Haftbrieffreigaben mit
und prüfen ausgewählte Vergabevorgänge, welche vornehmlich dem
Baubereich zuzuschreiben sind. Im Rahmen der Kontrolle wurde ein
verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz von öffentlichen
Mitteln im Magistratsbereich nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit,
Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gelegt.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus
Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer
Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.
Anhörungsverfahren
Das gem. § 53 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge
Ankauf
Innenstadtgutscheinmünzen –
Empfehlung
Im Rahmen der Belegkontrollen verifizierte die Kontrollabteilung eine
von der Dienststelle Kommunikation und Medien erstellte Auszahlungsanordnung in Höhe von insgesamt € 300,00. Die Ausgabe wurde
an einen städtischen Mitarbeiter ausbezahlt und auf der Post 728100
Entgelte für sonst. Leist. - Projektkoordination im Unterabschnitt
010030 Kommunikation und Medien im städtischen Buchhaltungsprogramm eingebucht. Die Ausgabe betraf laut Buchungstext den Erwerb
von Gutscheinmünzen.
Aufgrund der vorliegenden Unterlagen bzw. der Dokumentation in der
Buchhaltung ging die Kontrollabteilung bei obigem Sachverhalt von
einer Sachzuwendung an den Dienstnehmer aus, die eine steuerliche
Berücksichtigung – neben dem Freibetrag von € 186,00 – erfordert
hätte.
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Zl. KA-17115/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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