Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf
- S.188
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(zu Punkt 13.)
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BRUCK
Betreff: Antrag des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität
vom 21 .03.2017 an den Gemeinderat am 20.04.2017
Im Sinne der §§ 43 Abs. 1 und 94d StVO 1960, BGBI. Nr. 159, zuletzt geändert
durch das Gesetz BGBI. I Nr. 6/2017, werden im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit
und Flüssigkeit des Verkehrs folgende Verkehrsregelungen verordnet:
Maglbk/17716/SV-DVO
Mühlau;
Aufhebung gebührenfreie Kurzparkzonen
In Mühlau werden folgende Verkehrsrnaßnahmen verordnet:
1. Punkt 1. der Verordnung des Gemeinderates der Stadt Innsbruck, ZI. 113724/2001-STV, vom 24.07.2001 , mit der eine gebührenfreie Kurzparkzone am
Mühlauer Hauptplatz verordnet wurde, wird aufgehoben.
2. Punkt 1. der Verordnung des Gemeinderates der Stadt Innsbruck, ZI. 113724/2001-STV, vom 24.07.2001 , mit der eine gebührenfreie Kurzparkzone in
der Holzgasse verordnet wurde, wird aufgehoben .
3. Die Verordnung des Gemeinderates der Stadt Innsbruck, ZI. II-SV1811/2002, vom 30.07.2003, mit der eine gebührenfreie Kurzparkzone für die
Südseite der Nebenfahrbahn der Haller Straße verordnet wurde, wird
aufgehoben.
4. Die Verordnung des Gemeinderates der Stadt Innsbruck, ZI.
Maglbk/13593/SV-DVO/ 1-1 , vom 24.02 .2016, mit der eine gebührenfreie
Kurzparkzone am Mühlenweg verordnet wurde, wird aufgehoben .
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