Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf
- S.63
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Antwort: 25 Vorlagen von Bauansuchen
und Voranfragen wurden in der ursprünglichen Form negativ beurteilt. Bei einigen
wurde dabei eine grundsätzliche Überarbeitung empfohlen. Für drei Projekte wurde im
Bauverfahren ein umfangreiches, negatives
Gutachten verfasst, woraufhin eine Änderung erfolgte. In einem einzigen Fall erfolgte
ein negativer Baubescheid. In der Folge
wurde auch dieses Bauansuchen abgeändert. Bei Ansuchen um projektbezogene
Änderung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen wurde mehrfach ein vorgelegtes Projekt abgelehnt und anschließend
ein Wettbewerb durchgeführt (z. B. Projekte
für umfangreichere Aufstockungen).
Frage 7.: Wie viele Projekte von Beteiligungsunternehmen der Stadt Innsbruck
wurden dem IGB vorgelegt? Hat es bei diesen Projekten mehrfach Vorlagen benötigt?
Wenn ja, bei welchen und um wie viel verlängerte sich dadurch die Planungsphase?
Antwort: 30 TOP (27 % der Vorlagen) waren Projekte, Wettbewerbe und besonderen
Fragestellungen der Stadt Innsbruck bzw.
von Beteiligungsunternehmen (IIG, IKB,
IVB, NHT). In 13 Fällen erfolgte eine erneute Vorlage (z. B. Liftanbauten, Wettbewerb
Bebauung Parkplatz Igls, Verdichtung
Schlachthofblock). Mehrmalige Befassungen waren auch aufgrund der Komplexität
der Aufgaben notwendig, z. B. bei Umstrukturierungs- bzw. Verdichtungsvorhaben der
Stadt wie der Verdichtung Olympisches
Dorf.
Frage 8.: Eine Grundintention für die Installierung des IGB war es, dass auch kleinere
Projekte in architektonisch hoher Qualität,
ohne Wettbewerb errichtet werden können.
Hat sich das in den letzten zwei Jahren bewährt? Konnten durch den IGB Wettbewerbe eingespart werden? Wenn ja, wie viele
waren das und welche?
Antwort: Grundsätzlich ist festzustellen,
dass der IGB die Wettbewerbe nicht ersetzen soll, sondern - fallbezogen alternativ
oder ergänzend dazu - konkrete wichtige
Projekte (ab einer gewissen Größe bzw.
Bedeutung) aus städtebau- und architekturfachlicher Sicht beurteilen soll. Dadurch
sollen, ergänzend zu den Wettbewerben,
vielfältige Qualitätsimpulse generiert werden.
GR-Sitzung 23.04.2015
Im Allgemeinen können Wettbewerbe nur
bei projektbezogenen Änderungen von Flächenwidmungs- und/oder Bebauungsplänen
gefordert werden. In 26 solchen Fällen wurden Projekte dem IGB vorgelegt. In sieben
Fällen davon konnte aufgrund der Qualität
der Projekte bzw. der Überarbeitung auf
einen Wettbewerb verzichtet werden, bei
anderen steht eine Weiterentwicklung noch
aus.
Frage 9.: Bewährte sich die Einbindung des
IGB in die Vorprüfung von Projekten durch
den Amtssachverständigen, um im Bauverfahren dann keine neuerliche Vorlage
durchführen zu müssen? Hatte dies Auswirkungen auf Planungszeit bzw. Verfahrensdauer?
Antwort: Ja.
Frage 10.: Hat der IGB schon eine Bearbeitung oder Begutachtung eines Projektes
abgelehnt und damit die Bearbeitung an die
stadtplanerischen Amtssachverständigen
delegiert? Wenn ja, welches und warum?
Antwort: Nein.
Frage 11.: Hat es durch die Einbeziehung
des IGB Verzögerungen von Projekten gegeben? Wenn ja, bei welchen und wie lange?
Antwort: Siehe Frage 3. und 5.
Frage 12.: Ist es durch die Einbeziehung
des IGB zu Verteuerungen von Projekten
gekommen? Wenn ja, bei welchen und um
welche Summen?
Antwort: Der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, liegen
dazu keine Angaben vor.
Frage 13.: Im Protokoll der Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte am 16.01.2013 ist folgende Aussage von StR Mag. Fritz festgehalten: "Es ist durch diese Regelung schon
festgelegt, dass wir den IGB rollierend erneuern werden. In zwei Jahren soll ein Teil
der Mitglieder ausgetauscht werden, dann
fortlaufend jedes Jahr eines. Wird nach zwei
Jahren verkündet, welches Mitglied ausgetauscht werden soll, dann wird ja sowieso
innegehalten, weil gleichzeitig sicher auch
eruiert wird, wie zufrieden man allgemein
mit/in diesem Gremium ist. Die Evaluierung
ist daher fast zwangsläufig beinhaltet."