Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf
- S.68
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drei bzw. Gelenkbusse mit vier Kameras).
Zehn solche Fahrzeuge sind bereits im Einsatz.
Alle Fahrzeuge stehen im ständigen Funkkontakt mit der Fahrdienstleitung.
In der Zeit von 01:15 Uhr bis 04:45 Uhr ist
die Fahrdienstleitung nicht besetzt. In dieser
Zeit können die Nightliner-Fahrerinnen und
-fahrer über einen Notfallknopf (Verbindung
zur Taxi-Zentrale) rasch Hilfe anfordern.
In den Nachtstunden werden die Ticketkontrollen in Dreier-Teams abgewickelt. Diese
Kontrollen werden auch teilweise mit der
Polizei abgesprochen.
Es wurde auch ein Sicherheitsdienst beauftragt, der in den Abend- und Nachtstunden
die Fahrzeuge begleitet. Diese Teams bestehen aus jeweils zwei Personen und unterstützen die Fahrerinnen und Fahrer dabei, dass die Beförderungsbestimmungen
eingehalten werden und vermitteln den
Fahrgästen ein zusätzliches Sicherheitsgefühl. Der Sicherheitsdienst wird auch am
Südtiroler Platz den Zustieg in den IVBLinien überwachen.
Als weitere Sicherheitsmaßnahme erfolgen
laufend Schulungen der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in Teamsitzungen, Deeskalationstraining, Konfliktschulungen sowie
Präventivmaßnahmen in Zusammenarbeit
mit der Polizei.
Frage 5.: Wurde das Bundesministerium für
Inneres (BMI) von der Stadt Innsbruck auf
die spezielle Problematik mit einzelnen Personengruppen hingewiesen, von denen die
Gefährdungen in öffentlichen Verkehrsmitteln, der ÖV-Einrichtungen und allgemein im
öffentlichen Raum hauptsächlich ausgehen?
Antwort: Nein.
Frage 6.: Wann erfolgt konkret die längst
versprochene Eröffnung des Polizeiwachzimmers am Hauptbahnhof?
Antwort: Es ist ein Bauprojekt des BMI.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 2,5 Stunden.
Die schriftliche Anfragebeantwortung des
Büros des Magistratsdirektors vom
20.04.2015 wurde den Klubs und den nicht
einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn der Sitzung zur Verfügung gestellt.
36.5
MagIbk/8123/MD-POL/10
Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung in Innsbruck, Entwicklung
(GR Mag. Jahn)
Frage 4.: Welche Sicherungsmaßnahmen
hat die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG)
wo und wann in ÖV-Fahrzeugen und deren
Einrichtungen vorgenommen?
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die von GR
Mag. Jahn in der Sitzung des Gemeinderates am 19.03.2015 eingebrachte Anfrage
wird wie folgt beantwortet:
Antwort: Die MÜG kontrolliert in Abstimmung mit der IVB in den Straßenbahnen
und Bussen der IVB (insbesondere "Nightliner") sowie in den Haltestellen in unregelmäßigen Abständen in den Abend- und
Nachtstunden die Einhaltung des Tiroler
Jugendschutzgesetzes.
a.
Im Übrigen kommen den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der MÜG als städtische
Organe der öffentlichen Aufsicht mit Zuständigkeitsbereich nach § 38a Abs. 1
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) und beeidete Straßenaufsichtsorgane keine Kompetenzen im Zusammenhang mit der Verhinderung von
Gewaltdelikten zu.
GR-Sitzung 23.04.2015
Umstände und Vorgehensweisen im
Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligungsbüro:
Frage 1.: Wann startete die Initiative zur
Gründung des Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligungsbüros und welche Personen waren
hier miteinbezogen?
Antwort: Die Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung ist im Regierungsübereinkommen
verankert. Die Ausgestaltung wurde in der
Regierungsklausur am 10./11.07.2012 festgelegt.
Frage 2.: Welche Intention und welche Ziele wurden diesem Büro anfänglich zugeschrieben?