Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf
- S.80
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Neugestaltung erfahren, die bei den Bewohnerinnen und Bewohnern auf Akzeptanz
und Wohlwollen stößt.
38.11 I-OEF 37/2015
Direkte Zufahrtsmöglichkeit zum
Frachtenbahnhof für Pkw
(GR Buchacher)
GR Buchacher: Diesen Antrag habe ich
bereits im Gemeinderat eingebracht. Er
wurde wegen Unzuständigkeit à limine zurückgewiesen. In späterer Folge wurde ein
ähnlicher Antrag von GR Mag. Stoll mehrheitlich beschlossen. Ich bringe den Antrag
in ähnlicher Form noch einmal ein und bin
neugierig, wie er behandelt wird.
Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnerinnen und meinen Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, die
zuständigen Stellen anzuweisen, eine Zufahrt zum Frachtenbahnhof nicht nur für Lkw
und Kleintransporter, sondern auch für Pkw,
die aus östlicher Richtung über die Amraser
Straße kommen, zu realisieren.
Buchacher, Eberl, Grünbacher, Pechlaner,
Dr.in Pokorny-Reitter, Reisecker, alle eigenhändig
Auf dem Innsbrucker Frachtenbahnhof finden sich neben Be- und Entladestellen für
Lkw"s und Pkw"s sowie zahlreichen Arbeitsplätzen, auch eine Vielzahl von Pkw-Abstellplätzen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB),
des Arbeitsmarktservices (AMS), der Österreichischen Beamtenversicherung (ÖBV),
der ISCHIA - Johann Ischia & Co Im- u ExportgesmbH & Co.KG, etc. sowie deren
Kundinnen und Kunden. Für viele dieser
Beschäftigten ist eine Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (ÖV) nicht möglich oder
zumutbar, zumal viele Beschäftigte im
Schichtbetrieb arbeiten.
Infolge der Umplanung der Amraser Straße
ist es für Pkw"s nicht mehr möglich, aus
östlicher Richtung kommend von der Amraser Straße aus das Gelände des Frachtenbahnhofes direkt zu befahren.
Sehr wohl wurde dies über einen Gemeinderatsantrag den Kleintransportern ermögGR-Sitzung 23.04.2015
licht. Das Eisenbahngesetz i. V. m. mit den
Bestimmungen der Eisenbahnkreuzungsverordnung u. a. entsprechender rechtlicher
Bestimmungen lässt solch eine Abbiegemöglichkeit bei entsprechender Kreuzungsregelung aber auch für Pkw"s zu.
Von Osten kommende Pkw"s müssen jetzt da sie auf Höhe der Einfahrt nicht mehr
links abbiegen dürfen - an der Einfahrt vorbeifahren, bei nächster Gelegenheit umdrehen (i. S. v. einmal um den nächstbesten
Häuserblock fahren; diese "nächste" Gelegenheit befindet sich erst auf Höhe Museumstraße/Brunecker Straße!), um auf die
entgegenkommende Fahrspur zurückzukommen, wieder retour fahren und können
dann erst rechts in den Frachtenbahnhof
einbiegen.
Die vorliegende Grafik veranschaulicht den
Umweg, der nicht nur streckenmäßig erheblich, sondern gerade in den verkehrsstarken
Stunden ohnehin schon komplett überlastet
ist. Derartige Umwege sind für Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer unzumutbar
und überdies auch nicht ökologisch oder
verkehrstechnisch vertretbar.
Der kürzeste, momentan mögliche Umfahrweg führt über die Amraser Straße - Museumstraße - Brunecker Straße - Brixner
Straße - Meinhardstraße – Museumstraße Amraser Straße und beträgt etwa einen
Kilometer pro Zufahrt. Bei fünf Arbeitstagen
pro Woche und einem normalen Arbeitsjahr
ist von mehr als 200 km Umweg auszugehen. Vom Zeitverlust ganz zu schweigen.
38.12 I-OEF 38/2015
Hundesteuerordnung 2013 für die
Stadt Innsbruck, Änderung
(GRin Gregoire)
GRin Gregoire: Ich stelle gemeinsam mit
meiner Mitunterzeichnerin und meinen Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
"§ 5 der Hundesteuerordnung 2013 für die
Stadt Innsbruck lautet wie folgt:
(1) Steuerermäßigungen oder -befreiungen
sind schriftlich zu beantragen.
(2) Die Steuerermäßigung oder die -befreiung von der Hundesteuer nach §§ 3
und 4 ist nur hinsichtlich jener Hunde