Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf
- S.90
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(zu Punkt 22.)
Zl. KA-00206/2015
BERICHT
ÜBER DIE FOLLOW UP-EINSCHAU 2014
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten Bericht der
Kontrollabteilung über die Follow up – Einschau 2014 eingehend behandelt und
erstattet mit Datum vom 08.04.2015 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 13.03.2015, Zl. KA-00206/2015, ist allen
Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder in der Mag. Abteilung I,
Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfungsgegenstand
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Die Kontrollabteilung hat im Sinne der Bestimmungen des § 74c des Stadtrechtes
der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) eine Follow up – Einschau zu jenen
Berichten durchgeführt, die im Jahr 2014 für den Bereich des Stadtmagistrates
verfasst und in weiterer Folge im gemeinderätlichen Kontrollausschuss bzw. im
Gemeinderat behandelt worden sind.
Weiters enthält die aktuelle Follow up – Prüfung auch jene Empfehlungen, welche
von der Kontrollabteilung anlässlich der im Jahr 2014 durchgeführten Prüfungen
von Unternehmungen (und sonstigen Rechtsträgern), die auf Basis der maßgeblichen Bestimmungen des IStR der Prüfkompetenz der Kontrollabteilung unterliegen, ausgesprochen worden sind.
Darüber hinaus wurden auch jene Empfehlungen aus der vorangegangenen
Follow up – Einschau 2013 wieder aufgegriffen, die nach Einschätzung der Kontrollabteilung bisher ganz oder teilweise (mit entsprechender Begründung) unerledigt geblieben waren bzw. zu denen angekündigt wurde, ihnen in Zukunft zu entsprechen.
Soweit Empfehlungen der Kontrollabteilung durch Beschlüsse des gemeinderätlichen Kontrollausschusses bzw. des Gemeinderates verstärkt/ergänzt wurden, ist
auch der Realisierungsgrad dieser Beschlüsse überprüft worden. Diesbezüglich
wird auf die Ausführungen in Tzn 19 ff, 51, 76, 111 und 113 verwiesen.
2 Vorgangsweise
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Im Rahmen dieser Prüfung wurden die jeweiligen Dienststellen bzw. Geschäftsführungen der betroffenen Unternehmungen (und sonstigen Rechtsträger) mit dem
Ersuchen angeschrieben, der Kontrollabteilung über zwischenzeitig getroffene
Veranlassungen auf direktem Wege zu berichten und diese durch geeignete
Nachweise zu belegen.
Für den Bereich des Stadtmagistrates wurden der Magistratsdirektor sowie die
zuständigen Abteilungs- und Amtsleitungen vom Vorhaben der Kontrollabteilung
abschriftlich in Kenntnis gesetzt.
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Zl. KA-00206/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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