Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf

- S.91

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Von den geprüften Unternehmen (und sonstigen Rechtsträgern) war – wie bereits
anlässlich der jeweiligen ursprünglichen Anhörungsverfahren – bekannt zu geben,
welche Berichtspassagen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse tangieren und daher eine Behandlung in der vertraulichen Sitzung des Gemeinderates erforderlich
machen würden. Die Kontrollabteilung bemerkt, dass in diesem Zusammenhang
keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse reklamiert worden sind, die einer besonderen Berichtsbehandlung bedurft hätten.
3

Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit grundsätzlich nur in einer Geschlechtsform formuliert werden und
gleichermaßen für Frauen und Männer gelten.

4

Empfehlungen, die im Prüfungszeitraum 2014 die Nutzung von Skontoangeboten
sowie die periodengerechte und ordnungsgemäße budgetäre Abrechnung oder die
künftige korrekte Verbuchung betrafen, wurden in dieser Einschau nicht weiterverfolgt. Auf diese Umstände wird im Rahmen der routinemäßigen Belegkontrollen
seitens der Kontrollabteilung laufend besonderes Augenmerk gelegt.

5

Gemäß aufrechter Wohlmeinung des gemeinderätlichen Kontrollausschusses sollten nur fristgerecht eingetroffene Stellungnahmen von Dienststellen bei der Berichtsbehandlung Berücksichtigung finden (gleiche Bedingungen für alle, Ausnahme nur bei sachlicher Rechtfertigung). Die Kontrollabteilung stellt hierzu fest, dass
in diesem Sinne alle Stellungnahmen in den Bericht aufgenommen werden konnten.

6

Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass mit der geschilderten Vorgangsweise
auch dem Gebot des § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) entsprochen wurde, den betroffenen Dienststellen, Einrichtungen und Rechtsträgern Gelegenheit zur Abgabe sachlich begründeter Äußerungen zu geben und diese bei der Abfassung der Prüfberichte zu berücksichtigen.

7

Die Empfehlungen in den Berichten der Kontrollabteilung sind – wie bei ähnlichen
Einrichtungen der öffentlichen Kontrolle (Rechnungshof, Landesrechnungshöfe) –
beratender Natur. In diesem Zusammenhang hat allerdings der Gemeinderat am
29.05.2002 (anlässlich der Behandlung des Berichtes über die Follow up – Einschau 2000/2001) den Grundsatzbeschluss gefasst, „dass Empfehlungen der Kontrollabteilung, die vom Gemeinderat im Rahmen der Behandlung der Berichte zustimmend zur Kenntnis genommen werden, als Beschlüsse des Gemeinderates
umzusetzen sind“. Die Ergebnisse des jeweilig durchgeführten Anhörungsverfahrens (z.B. begründete Einwendungen der geprüften Dienststelle, Anmerkungen der
Kontrollabteilung hierzu) sind dabei zu berücksichtigen, da sie als Teil des Berichtes vom Gemeinderat in gleicher Weise wie die Empfehlung zur Kenntnis genommen wurden.
3 Vorangegangene Follow up – Einschau 2013

8

Diesem Bericht vorangegangen ist der Bericht über die Follow up – Einschau 2013
vom 03.03.2014, Zl. KA-00135/2014. Nach Vorberatung im gemeinderätlichen
Kontrollausschuss am 13.03.2014 nahm der Gemeinderat den Bericht über die
Follow up – Einschau 2013 in seiner Sitzung vom 27.03.2014 vollinhaltlich zur
Kenntnis.

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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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