Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf

- S.92

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2015
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
9

Im Rahmen des letztjährigen Follow up – Berichtes ist von der Kontrollabteilung
der Stand zu 147 Empfehlungen abgefragt worden. Bei insgesamt 48 Empfehlungen dieser Einschau nahm die Kontrollabteilung im Zuge der aktuellen Follow up –
Prüfung eine erneute Nachschau vor. Von diesen 48 Empfehlungen der Kontrollabteilung waren 29 mit „wird in Zukunft entsprochen werden“, 11 mit „teilweise
entsprochen“, 4 mit „aus erwähnten Gründen teilweise entsprochen“ und 4 mit
„aus erwähnten Gründen nicht entsprochen“ kategorisiert. Das Ergebnis dieser für
die Follow up – Einschau 2014 relevanten Empfehlungen ist nachstehend aufgelistet:
3.1 Follow up – Einschau 2013 / Bereich Stadtmagistrat Innsbruck

10

Im Rahmen der Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2008 der Stadtgemeinde Innsbruck hat die Kontrollabteilung in Verbindung mit der Behandlung des
Personalaufwandes beim Kapitel „Nebengebühren und Zulagen“ stichprobenartig
in die unter der Lohnart 398 – „Heizvergütung“ zur Auszahlung gelangten Entgelte
Einsicht genommen. Resümierend zu diesem Kapitel wurde bemerkt, dass die der
Gewährung der Heizvergütung zugrunde gelegten Kriterien seit nunmehr 37 Jahren unverändert geblieben sind und allein schon aufgrund der in diesem Zeitraum
ohne Zweifel stattgefundenen technischen Weiterentwicklung eine inhaltliche
Überarbeitung der Richtlinien erforderlich scheint. In diesem Zusammenhang sollte
auch die damals der Zuerkennung der Heizpauschalien unterstellte Überstundenleistung evaluiert werden. Die Kontrollabteilung wies darauf hin, dass, von wenigen
Ausnahmen abgesehen, die Bezieher der Heizvergütung auch ein Überstundenpauschale erhalten. Da anzunehmen ist, dass ein Großteil der Heizarbeiten in den
Bereich der Normalarbeitszeit fällt, müsste daher hinterfragt werden, ob diese Tätigkeiten nicht bereits durch den normalen Monatsbezug oder eben durch das
Überstundenpauschale abgegolten werden.
Als Reaktion im Anhörungsverfahren hat das geprüfte Amt für Personalwesen angekündigt, dass die Frage, ob Heizvergütungen für Schulwarte und Hausmeister
noch zeitgemäß und nicht schon durch den normalen Monatsbezug oder durch
das Überstundenpauschale abgegolten sind, rasch aufgegriffen und in Gesprächen mit den betroffenen Dienststellen erörtert werde. Ein allfälliger Änderungsbedarf würde den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden.
In der Stellungnahme zum Follow up 2009 hat das Amt für Personalwesen bekannt gegeben, dass über ihr Ersuchen zur gegenständlichen Angelegenheit in der
Zwischenzeit Stellungnahmen der IIG und des Amtes für Familie, Bildung und Gesellschaft eingelangt seien. Während sich die IIG zusammengefasst für eine Überarbeitung des in Rede stehenden Nebengebührenbereiches ausspreche, habe das
Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft ersucht, die Heizvergütung in der derzeitigen Form aufrecht zu halten. Seitens des Amtes für Personalwesen werde die
Angelegenheit weiter verfolgt und als nächster Schritt die vom Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft angeführten Begründungen hinterfragt.
Zum weiteren Fortgang der Angelegenheit im Rahmen der Follow up – Einschau
2010 befragt, wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass die seitens des Amtes
für Personalwesen seinerzeit laufende Überarbeitung des Kataloges der Nebengebühren und Zulagen in einem weiteren Schritt auch die Überarbeitung der so
genannten „Heizpauschalien“ umfassen werde.

Anlässlich der Follow up – Einschau 2011 wurde zu den weiteren Maßnahmen in
dieser Angelegenheit berichtet, dass derzeit eine Neustrukturierung der Nebengebühren allgemein in Vorbereitung sei, die – durch Wechsel bei den Verhandlungs…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

3