Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf

- S.93

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2015
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
partnern – beginnend mit dem Bereich „Straßenbetrieb“ nach den kommenden
Wahlen zur Personalvertretung eingeleitet werde. Zug um Zug umfasse dies dann
den Großteil der Nebengebühren und Zulagen. Aufgrund der Fülle könne ein präsumtiver Abschluss nicht in Aussicht gestellt werden.
Zum Status quo teilte das Amt für Personalwesen im Rahmen der Follow up – Einschau 2012 mit, dass die Neugestaltung des Nebengebührenkataloges aufgrund
der Neuausrichtung und Überarbeitung des Bauhofkonzeptes ausgesetzt sei.
Auf die neuerliche Anfrage zum Stand der Angelegenheit wurde der Kontrollabteilung zum Follow up 2013 berichtet, dass seitens des Amtes für Personalwesen
vorgesehen sei, im Jahr 2014 den Nebengebührenkatalog vor allem für Mitarbeiter
im handwerklichen Dienst einer Überarbeitung zu unterziehen.
Erneut zum Fortgang in dieser Sache befragt, informierte das Amt für Personalwesen, dass sich seit 2014 eine Arbeitsgruppe mit der Thematik „Nebengebührenkatalog für MitarbeiterInnen im handwerklichen Dienst“ beschäftige. Die Vorlage einer entsprechenden Novelle zur Nebengebührenverordnung sei nunmehr für 2015
vorgesehen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

11

Die Kontrollabteilung hat im Jahr 2009 eine Prüfung betreffend die Bewirtschaftung
der gebührenpflichtigen (Kurz)Parkzonen vorgenommen und den diesbezüglichen
Bericht, Zl. KA-06013/2009, mit Datum 19.06.2009 fertig gestellt.

12

Im Hinblick auf die Bezahlung des Überwachungsentgeltes hat die Kontrollabteilung die vertraglich festgelegten Verrechnungsmodalitäten untersucht. Die Firma
hatte Anspruch auf eine Akontozahlung von 1/12 des vereinbarten Fixbetrages
sowie von 1/12 des vertraglich festgesetzten 15 %-Anteiles der im Vorjahr eingegangenen Gelder aus fristgerecht erfolgten Zahlungen der ausgegebenen Organmandate. Die Einschau zeigte jedoch, dass nicht die im Vorjahr vereinnahmten
Gelder aus Organmandaten die Bemessungsgrundlage für die monatlichen Akontierungen gebildet haben, sondern dass ein monatlich an die tatsächlichen Einnahmen aus Organstrafverfügungen angepasster 15 %-Anteil verrechnet worden
ist. In diesem Zusammenhang machte die Kontrollabteilung darauf aufmerksam,
dass die praktizierte Methode nicht der vertraglich vereinbarten Vorgehensweise
entsprochen hat.
In ihrer Stellungnahme teilte die MA IV – Amt für Rechnungswesen seinerzeit mit,
dass der Überwachungsvertrag im Rahmen einer Aktualisierung an die bisher gehandhabte Praxis angepasst werden soll.
Der diesbezüglich von der MA I erarbeitete Vertragsentwurf wurde dem StS in seiner Sitzung vom 20.01.2010 vorgelegt. Auf Ersuchen des damals ressortzuständigen Stadtrates für Straßen und Verkehrsrecht sowie Verkehrsplanung, Umwelttechnik und Abfallwirtschaft wurde der gegenständliche Akt und somit die Adaptierung des Überwachungsvertrages von der Bürgermeisterin zur weiteren Überprüfung zurückgestellt. Die Mitglieder des StS waren nämlich der Meinung, dass die
erfolgsorientierte Bindung eines Teiles des Entgeltes für die vertragliche Leistungserbringung der Firma nicht vertretbar sei. Vielmehr sollte der erfolgsorientierte 15 %ige Anteil des vereinbarten Entgeltes als Fixbetrag angeboten werden.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

4