Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf

- S.98

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diesen Veranlagungen bestand/besteht ein Bank-Girokonto sowie ein Wertpapierverrechnungskonto (Gesamtausweis per 31.12.2010 € 236.547,97). Der Magistratsdirektor verfügte im Hinblick auf organisatorische Belange sowie Zuständigkeiten mit Aktennotiz vom 20.10.2011 unter anderem, dass die erstmalige und künftig
laufende Prüfung/Evaluierung der Veranlagungen der KUF-Gelder durch die MA IV
zu erfolgen hat. Dazu bemerkte die Kontrollabteilung, dass der Stand auf dem
Bank-Girokonto ihrer Meinung nach deutlich zu hoch bemessen war. Zum Stichtag
30.09.2011 wurde auf dem Bankkonto ein Guthabenstand in Höhe von
€ 211.630,74 ausgewiesen. Als Mittelwert war auf dem Bankkonto im Zeitraum
01.04.2005 bis 30.09.2011 ein Guthaben von ca. € 227.500,00 verfügbar. Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV bezüglich des hohen Guthabenstandes auf dem
Bank-Girokonto zu prüfen, ob in diesem Zusammenhang eine zinsbringendere
Veranlagungsmöglichkeit besteht. Der Leiter des Referates Subventionen/Förderungen des Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV sagte zu, eine
Optimierung des (Gesamt-)Portfolios zu prüfen.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2012 informierte die MA IV darüber, dass die
Veranlagungen (Rentenfondsanteile samt Kontoguthaben) mit Übernahme der Akten geprüft und bislang keine Änderungen vorgenommen worden wären. Dies vor
allem mit der Begründung, dass die Veranlagungsprodukte (mündelsichere Rentenfondsanteile) dem Sicherheitsbedürfnis der Stadt Innsbruck entsprachen. Vom
Sachbearbeiter wurde weiters darauf hingewiesen, dass diese bisherige Vorgangsweise vor dem Hintergrund der Entwicklung der beiden Fonds (Kurssteigerungen bei den betreffenden Rentenfonds durch fallendes Zinsniveau) bestätigt
erschien. Nachdem das damalige Zinsniveau allerdings vermuten ließ, dass ein
weiteres Sinken immer unwahrscheinlicher war, wurde seinerzeit in der MA IV die
Neuausrichtung der Veranlagungen geprüft bzw. nach alternativen Veranlagungsmöglichkeiten gesucht.
Zur letztjährigen Follow up – Einschau 2013 teilte die MA IV mit, dass sich in der
Veranlagung keine Änderungen ergeben hätten. Als einen wesentlichen Grund dafür wurde die Tatsache ins Treffen geführt, dass es bislang nicht möglich gewesen
wäre, den zukünftigen jährlichen Kapitalbedarf des Gesundheitsvorsorgeprogrammes festzumachen. Diesbezügliche Abstimmungen zwischen der Personalvertretung und dem Amt für Personalwesen wären noch im Gange gewesen. Erst
aufbauend auf dieses Ergebnis könne eine finanzwirtschaftlich sinnvolle und der
Risikotragfähigkeit der Stadt Innsbruck entsprechende Veranlagungslösung erarbeitet werden. Unabhängig davon betonte die MA IV, dass sie bis zur Fertigstellung des Konzeptes natürlich bemüht wäre, das Vermögen unter Einhaltung der
Risikovorgaben zinsbringend zu veranlagen.
Aktuell wurde von der zuständigen Dienststelle erneut darauf verwiesen, dass bislang keine Anpassung der Veranlagung erfolgt sei. Die MA IV vertrat die Einschätzung, dass seitens des Amtes für Personalwesen und der Personalvertretung mit
keinen Vorgaben hinsichtlich des jährlichen Kapitalbedarfes mehr zu rechnen sei.
Aus diesem Grund wurde angekündigt, die Neustrukturierung mit marktkonformen
und zulässigen Veranlagungsinstrumenten schnellstmöglich umzusetzen. Eine
entsprechende Umsetzungsmeldung an die Kontrollabteilung wurde avisiert.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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