Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf
- S.103
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der folgenden Dienstschicht den Kilometer-Endstand vermerkt. Exaktere Fahrtenbuchaufzeichnungen (bspw. pro Dienstfahrt) wurden nicht geführt.
Die Übereinstimmung zwischen den Angaben über die gefahrenen Kilometer
bzw. der rechnerisch ermittelten Differenz zwischen dem Kilometer-Anfangsstand und Kilometer-Endstand war nicht immer gegeben. Vielfach betrug die
Abweichung lediglich 1 Kilometer, was wohl auf entsprechende Auf- bzw. Abrundungen zurückzuführen war. In Einzelfällen ergaben sich allerdings auch
größere Abweichungen (in Extremfällen bis zu 117 Kilometer).
Vereinzelt fehlte die Angabe der gefahrenen Kilometer zur Gänze und konnten
die gefahrenen Kilometer in diesen Fällen lediglich als Subtraktion zwischen
dem Kilometer-Anfangsstand und dem Kilometer-Endstand errechnet werden.
In einzelnen Fällen war eine Übereinstimmung zwischen dem KilometerEndstand mit dem Kilometer-Anfangsstand der folgenden Fahrtenbucheintragung nicht gegeben (in den von der Kontrollabteilung geprüften Fällen Abweichungen bis zu 100 Kilometer). Es ergaben sich vereinzelt auch Fahrtenbucheintragungen, bei denen der Kilometer-Anfangsstand deutlich geringer war,
als der Kilometer-Endstand der vorigen Fahrtenbucheintragung (in Extremfällen bis zu 81 Kilometer).
Vereinzelt waren die Fahrtenbucheintragungen unvollständig, indem bspw. die
Eintragung des Kilometer-Endstandes oder Angaben über das Fahrtdatum
bzw. den Fahrer fehlten.
Vor dem Hintergrund dieser Feststellungen empfahl die Kontrollabteilung, die Führung von Fahrtenbüchern im Zusammenhang mit den im Bereich der MÜG in Verwendung stehenden Dienstfahrzeugen zu optimieren. Im Anhörungsverfahren
führte der zuständige Amtsvorstand aus, dass hinsichtlich der künftigen Führung
der Fahrtenbücher seinerzeit die Dienstanweisung 06/12-MÜG erging, mit der zusätzlich eine elektronische Erfassung der Fahrtdaten vorgeschrieben worden war.
Damit würde die Überprüfbarkeit (jederzeitiger Zugriff auf die Daten für den Vorgesetzten) erleichtert und sollten insbesondere Rechenfehler künftig hintangehalten
werden. Eine Erfassung der Gründe der Dienstfahrten erschien dem Amtsvorstand
nicht zweckmäßig, da die Fahrzeuge im Bereich der MÜG im Streifendienst eingesetzt sind und sich dadurch der Grund der jeweiligen Fahrt laufend ändern kann.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2012 wurden der Kontrollabteilung als
Nachweis Auszüge der elektronischen Fahrtenbücher zur Verfügung gestellt. Eine
Verifizierung der diesbezüglichen Erfassungen ergab eine erhebliche Verbesserung im Vergleich zur Situation bei der damaligen Prüfung, wenngleich von der
Kontrollabteilung erneut vereinzelt „Erfassungs- bzw. Übertragungsdifferenzen“ zu
beanstanden waren. Ergänzend wurde darüber informiert, dass als weitere Maßnahme mit Schreiben vom 30.10.2012 bei der MA I – Amt für Informationstechnologie und Kommunikationstechnik eine Erweiterung der bestehenden SoftwareAnwendung „VSTR“ beantragt worden wäre. Mit dieser Anwendung sollte das
elektronische Fahrtenbuch künftig mit der Dienstzeiterfassung verknüpft werden,
womit sodann ohne weitere Erhebungen die Rechtmäßigkeit von Dienstfahrten
dokumentiert wäre. Zum Fortgang in dieser Sache anlässlich der letztjährigen
Follow up – Einschau befragt, informierte der Vorstand des Amtes für allgemeine
Sicherheit und Veranstaltungen darüber, dass die beantragte Erweiterung der
EDV-Anwendung „VSTR“ durch die MA I – Amt für Informationstechnologie und
Kommunikationstechnik aus budgetären Gründen zurückgestellt worden wäre.
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Zl. KA-00206/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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