Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf

- S.106

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Auf die Nachfrage der Kontrollabteilung anlässlich der aktuellen Follow up – Einschau wurde vom Amt für Kinder- und Jugendbetreuung berichtet, dass auf Amtsebene bzw. mit der Leitung des städt. Kindergartens Hötting über geeignete Projekte nachgedacht worden wäre. Aufgrund des Führungswechsels auf Amtsebene
im Feber 2014 sei es im Frühjahr nicht möglich gewesen, geeignete Maßnahmen
zu finden, die eine Investition im Bereich des doch recht hohen Geldbetrags rechtfertigen hätten können.
Die Veranlagung des Erbes wäre deshalb mit Ende September 2014 von der Finanzabteilung verlängert worden. Es sei von Amtsseite jetzt auch die Innsbrucker
Immobilien Gesellschaft miteingebunden worden, um evtl. ein bauliches Projekt im
KG Hötting entwickeln zu können.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Im Zuge der im II. Quartal 2013 durchgeführten Belegkontrollen hat die Kontrollabteilung anlässlich einer von der Stadtgemeinde Innsbruck geleisteten Transferzahlung an den Gemeinderatsklub „Für Innsbruck“ zur Abdeckung seiner Personalkosten für das Jahr 2013 neben der Verifizierung der rechtlichen Grundlagen in
das Procedere der Personalkostenerstattung an alle Gemeinderatsklubs für das
Jahr 2012 Einsicht genommen.
Zu den rechtlichen Grundlagen, welche sich im IStR 1975 (§ 13a) bzw. in der GO
des GR (§ 14 Abs. 5) finden, wurde ergänzend und zu den weiteren Modalitäten
vom Büro der Bürgermeisterin ein Vorlagebericht erstellt, dem der Gemeinderat in
seiner Sitzung am 12.07.2012 seine vollinhaltliche Zustimmung erteilt hat.
Den Ausführungen des Vorlageberichtes des Büros der Bürgermeisterin zufolge
müssen bis Ende des ersten Quartals des Folgejahres die tatsächlichen Kosten
der klubeigenen Personalgestion nachgewiesen werden. Diesem Erfordernis sind
nur die Gemeinderatsklubs „Für Innsbruck“ und „ÖVP“ termingerecht nachgekommen, wobei sich letzterer eines städt. Mitarbeiters bedient, welcher dem Klub ab
01. September 2012 gegen Refundierung sämtlicher Personalkosten zur Dienstleistung überlassen worden war. Alle anderen Klubs haben entsprechende Unterlagen erst im Verlauf der Einschau durch die Kontrollabteilung über Anforderung
des Büros der Bürgermeisterin bzw. des Besoldungsreferates im Mai oder Juni
2013 vorgelegt.
Die Kontrollabteilung empfahl, künftig Akontozahlungen auf die Personalkosten
der Gemeinderatsklubs für das laufende Kalenderjahr erst nach Vorlage adäquater
Verwendungsnachweise für das abgelaufene Kalenderjahr zu leisten.
Das Büro der Bürgermeisterin erachtete die Empfehlung der Kontrollabteilung als
sehr sinnvoll und sagte zu, ihr in Zukunft nachzukommen.
In Beantwortung einer diesbezüglichen Anfrage der Kontrollabteilung im Rahmen
der Follow up – Einschau 2013 gab das Büro der Bürgermeisterin bekannt, dass,
wie angeregt, künftig Akontozahlungen auf die Personalkosten der Gemeinderatsklubs für das laufende Kalenderjahr erst nach Vorlage adäquater Verwendungsnachweise für das abgelaufene Kalenderjahr geleistet werden. Da die jeweiligen
Verwendungsnachweise durch die Gemeinderatsklubs bis Ende des ersten Quartals zu erbringen seien, könne dieser Empfehlung naturgemäß erst vor der Aus-

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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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