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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf

- S.112

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Das Buffet des Reichenauer Sportplatzes wurde von der IISG im Rahmen der Geschäftsbesorgung für die Stadt an den Heimverein auf die Dauer von 10 Jahren
verpachtet. Das Pachtverhältnis hat am 01.08.2007 begonnen.
Als Pachtzins wurde ein monatlicher Betrag in Höhe von € 500,00 zzgl. einer monatlichen Betriebs- und Heizkostenpauschale von € 100,00 – beide Komponenten
wertgesichert – vertraglich vereinbart. Da der vorgesehene Indexwert bis zum Prüfungszeitpunkt bereits um 13,9 % angestiegen, eine Wertanpassung bis dato jedoch nicht vorgenommen worden war, empfahl die Kontrollabteilung, dieser Vertragsbestimmung nachzukommen.
Dazu gab das Amt für Sport im Rahmen der Stellungnahme bekannt, sich diesbezüglich mit den Innsbrucker Immobiliengesellschaften und der MA I in Verbindung
setzen zu wollen.
Auf die Anfrage der Kontrollabteilung zur Follow up – Einschau 2013 wurde vom
Amt für Sport mitgeteilt, dass die vertraglich vorgesehene Wertanpassung bezüglich des monatlichen Pachtzinses und der monatlichen Betriebs- und Heizkostenpauschale im Frühjahr 2014 vorgenommen werden wird.
Das Amt für Sport teilte im Zuge der Stellungnahme zum Follow up 2014 mit, dass
die vertraglich vorgesehene Wertanpassung seitens der IISG geltend gemacht
worden sei. Die betreffenden Vorschreibungen hätten sich zuletzt auf € 573,40
(Pachtzins) und € 113,13 (Betriebskosten) belaufen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Außerdem wurde festgestellt, dass zu den Beträgen der Monatspacht sowie der
Betriebs- und Heizkostenpauschale jeweils die gesetzliche USt in Höhe von 20 %
vorgeschrieben worden ist. Da die Stadtgemeinde in Bezug auf die Sportplätze
nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, empfahl die Kontrollabteilung, die in Rede stehenden Beträge künftig ohne USt vorzuschreiben.
Im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Sport mit, dass der Sachverhalt der IISG
zwecks Abklärung mit ihrem steuerlichen Vertreter bekannt gegeben werde.
Laut Information des Amtes für Sport zum Follow up 2013 seien die Abstimmungen mit der IISG bezüglich der Umsatzsteuerthematik noch nicht abgeschlossen.
Dies soll bis zum Sommer 2014 geklärt werden.
Zur Frage der Kontrollabteilung im Rahmen der Follow up – Prüfung 2014, inwieweit dies geschehen ist, berichtete das Amt für Sport, dass die Steuerbefreiung
der IISG nicht bekannt gewesen sei. Die seitens der IISG getätigten Vorschreibungen würden nun ohne USt erfolgen. Außerdem sei anlässlich einer Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung die Umsatzsteuer rückwirkend bis 2011 aufgerollt
worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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