Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf

- S.117

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In der Beantwortung zur neuerlichen Anfrage der Kontrollabteilung im Zuge der
aktuellen Follow up – Einschau 2014 wandte das Amt für Sport nun wieder ein,
dass bereits in der Stadtsenatsvorlage aus dem Jahr 2000 und einer (für die gegenständliche Thematik allerdings nicht relevanten) Ergänzung aus dem Jahr
2001 dem StS der Ablauf und das Procedere zur Kenntnis und Beschlussfassung
vorgelegt worden sei und damit die Empfehlung der Kontrollabteilung bereits damals erledigt worden wäre.
Dazu hält die Kontrollabteilung fest, dass mit dem seinerzeitigen Beschluss des
StS (vom 26.07.2000) dem Amt für Sport zwar die grundsätzliche Ermächtigung
erteilt worden ist, für die Betreibergesellschaft des Sport- und Freizeitparks TivoliNeu ab September 2000 Leistungen hinsichtlich Pflege, Instandhaltung, Wartung
und Betrieb der Sportstätteneinrichtungen des Tivoli-Neu gegen Verrechnung
durchzuführen, die näheren Modalitäten der Verrechnung damals jedoch offen geblieben sind.
Die von der Kontrollabteilung angeregte Berichterstattung an den Stadtsenat wurde im Hinblick auf den im Zuge der damaligen Prüfung zu Tage getretenen Umstand ausgesprochen, dass die durch das Amt für Sport an die OSVI praktizierte
Weiterverrechnung des für die gegenständlichen Tätigkeiten aufgelaufenen Personaleinsatzes nicht nur ohne Berechnung eines Verwaltungskostenzuschlages,
sondern auch mit (zumindest damals) nicht kostendeckenden Stundensätzen erfolgt(e). Des Weiteren lag auch den fakturierten Gerätepreisen keine Kalkulation
zugrunde, sondern orientier(t)en sich diese lediglich an den Richtwerten für die
Maschinenselbstkosten, welche vom Österreichischen Kuratorium für Landtechnik
und Landentwicklung (ÖKL) verlautbart werden. Aus den geschilderten Gründen
hält die Kontrollabteilung an ihrer Empfehlung, den StS zumindest über die Modalitäten der Weiterverrechnung zu informieren, fest.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde nicht entsprochen.

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Des Weiteren wurde die Kontrollabteilung im Rahmen ihrer stichprobenartigen
Prüfung auf ein Mietverhältnis aufmerksam, dessen Kosten in den Jahren 2012
und 2011 vorerst der Kostenstelle 5315001 – Kunsteislaufplätze zugeordnet und in
weiterer Folge anteilsmäßig auf die Kostenträger KELPs aufgeteilt worden sind.
Recherchen dazu haben ergeben, dass die Stadt Innsbruck mit Vertrag vom
05.03.1961 insgesamt 21.710 m² eines Grundstückes in Igls zum Zwecke der Errichtung und Erhaltung einer Bob- und Rodelbahn in Bestand genommen hat. Im
Jahr 1978 wurden lt. Schreiben der MA IV, Zl. MA IV-231/1978, vom 11.01.1978
von der ursprünglich angemieteten Fläche nur mehr 7.000 m² benötigt. Anlässlich
der Bestandverlängerung im Jahr 1991 wurde die angemietete Fläche durch
das damalige städtische Vermessungsamt neu vermessen und im Lageplan mit
7.127 m² ausgewiesen.
Am 02.05.2001 wurde in dieser Angelegenheit ein neuer Mietvertrag abgeschlossen, wobei sich das Flächenausmaß auf 6.762 m² reduziert hat. Zweck dieses
Mietvertrages war die Verwendung des nördlichen Teiles des Gst. 884/1 KG Igls
für den Betrieb der Bob- und Rodelbahn, wobei es der Stadt Innsbruck gestattet
ist, die Bestandfläche auch für andere sportliche und sonstige Veranstaltungen zu
verwenden.

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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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