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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf

- S.131

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notwendig. Im damaligen Anhörungsverfahren führte die IIG & Co KG aus, dass im
Verhandlungswege eine Anhebung des Mietzinses angestrebt worden war. Zur
letztjährigen Follow up – Einschau berichtete der Geschäftsführer der IIG & Co
KG, dass nach mehreren Gesprächsrunden mit dem Betreiber des Studentenheimes eine Einigung erzielt werden konnte. Diese der Kontrollabteilung gegenüber
nachgewiesene Einigung umfasste einerseits eine Anhebung des Mietzinses ab
01.11.2013 (speziell in den Bereichen betreffend das WBF-Darlehen und die beiden Ergänzungsdarlehen). Andererseits wurden „gewisse weitere Vertragspunkte
ausverhandelt“. Die getroffenen Vereinbarungen wurden schriftlich in einem
Nachtrag zum ursprünglichen Mietvertrag vom 12.06.2001 festgehalten. Die Unterfertigung dieses Nachtrages zum Mietvertrag stand – trotz Urgenz seitens der
IIG & Co KG – noch aus. Festgehalten (und nachgewiesen) wurde allerdings, dass
der neu festgesetzte Mietzins vom Studentenheimbetreiber vereinbarungsgemäß
seit November des Jahres 2013 in voller Höhe bezahlt wurde. Insgesamt war die
im Rahmen der Verhandlungen getroffene Lösung für die Kontrollabteilung nachvollziehbar und akzeptabel. Zur endgültigen Regelung der Angelegenheit stand –
wie von der IIG & Co KG selbst angekündigt – die Unterfertigung des Mietvertragsnachtrages noch aus.
Im Zuge der aktuellen Follow up – Prüfung informierte der Geschäftsführer der
IIG & Co KG darüber, dass der Mietvertragsnachtrag am 11.04.2014 unterfertigt
worden sei. Als Nachweis wurde der Kontrollabteilung eine Kopie des beidseitig
unterzeichneten Nachtrags zum Mietvertrag übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

59

Der Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der Innsbrucker Markthallen-Betriebsgesellschaft m.b.H (folgend auch kurz als MHB bezeichnet), Zl. KA-04487/2013, wurde am 09.09.2013 fertig gestellt. In Verbindung mit
den seinerzeitigen Prüfungsfeststellungen hatte die Kontrollabteilung darin eine
Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, deren Realisierung bereits im Zuge des
damaligen Anhörungsverfahrens bzw. der letztjährigen Follow up – Prüfung
entweder erledigt oder zugesichert worden ist. Die noch nicht (gänzlich) umgesetzten Anregungen der Kontrollabteilung waren Gegenstand der nunmehrigen
Follow up – Einschau 2014:

60

Das Stammkapital der Gesellschaft wurde im alten – zum Prüfungszeitpunkt der
Kontrollabteilung noch gültigen – Gesellschaftsvertrag mit ATS 1,70 Mio. ausgewiesen, wovon die ehemalige Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Tirol und
die damalige Landeslandwirtschaftskammer für Tirol je ATS 0,85 Mio. Stammeinlage übernommen hatten. Tatsächlich ist das Stammkapital aber bereits mit Beschluss der Generalversammlung der MHB vom 08.11.1993 um ATS 6,50 Mio. auf
insgesamt ATS 8,20 Mio. erhöht worden und hat bekanntlich die Stadt Innsbruck
mit 01.01.2012 die Geschäftsanteile der beiden Kammern übernommen und ist
seit diesem Zeitpunkt Alleingesellschafterin der MHB. Die Kontrollabteilung stellte
im gesellschaftsrechtlichen Nachvollzug in dieser Angelegenheit jedenfalls fest,
dass alle notwendigen Beschlüsse gefasst und die erforderlichen Einreichungen
im Firmenbuch veranlasst bzw. ersichtlich gemacht worden sind.
Eine Umrechnung des Stammkapitals in Euro stand zum Prüfungszeitpunkt der
Kontrollabteilung im Mai/Juni 2013 allerdings noch aus. Aus Gründen der Aktualität und Zeitnähe empfahl die Kontrollabteilung, das Stammkapital im Zuge der an-

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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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