Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf
- S.144
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Ergänzend wurde berichtet, dass das Amt für Präsidialangelegenheiten die
Deckungsbestätigung des Versicherers eingeholt habe. Dieser habe mitgeteilt,
dass die MitarbeiterInnen der MÜG auch während der Ausübung des Dienstsportes versichert seien.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Zu Punkt 2 des Antrages sei dem Beschluss des Gemeinderates folgend magistratsweit der Bedarf an textiler Ausstattung außerhalb der Dienstbekleidung erhoben worden. Das Ergebnis habe nun das Amt für Personalwesen in die Anlage zur
Dienstbekleidungsvorschrift (Beschluss des GR vom 31.03.1963) eingearbeitet.
Der Entwurf der Anlage sei der Zentralpersonalvertretung zur Stellungnahme
übermittelt worden, welche zum Zeitpunkt der heurigen Follow up – Einschau jedoch noch nicht vorliege.
Im Falle einer positiven Stellungnahme erfolge die Veröffentlichung des Anhanges,
worüber das Büro des Magistratsdirektors unverzüglich informieren werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
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Im Rahmen der lfd. Gebarungskontrolle wurden zwei Auszahlungsanordnungen
betreffend die Kosten für die Instandhaltung von Fahrrädern des Verkehrserziehungsgartens Wilten geprüft. Die Verkehrsinspektion Wilten des Stadtpolizeikommandos Innsbruck führt jedes Jahr im Frühjahr die Fahrradprüfungen für SchülerInnen an den Innsbrucker Pflichtschulen durch. Weiterführende Recherchen der
Kontrollabteilung haben ergeben, dass das Referat Schulverwaltung für die Instandsetzung des Verkehrserziehungsgartens zuständig ist. Darunter fällt u.a.
auch die Wartung der gegenständlichen Fahrräder. Der Auftrag für das Service inklusive Reinigung der Fahrräder an eine Fachfirma wird durch die Verkehrsinspektion Wilten erteilt. Die Rechnungslegung erfolgt seitens der Fachfirma an die Verkehrsinspektion Wilten, welche die Faktura an die Stadtgemeinde Innsbruck (Referat Schulverwaltung) weiterleitet.
Im Zuge der Prüfung der beiden Rechnungen hat die Kontrollabteilung festgestellt,
dass laut Faktura vom 15.01.2013 Leistungen verrechnet wurden, die bereits im
Frühjahr 2012 erbracht worden sind und somit auch in diesem Jahr abgerechnet
hätten werden müssen. Die zweite Rechnung datiert mit 01.06.2013 und betrifft
geleistete Servicearbeiten vom Frühjahr 2013. Die Kontrollabteilung empfahl seinerzeit zum einen, bei der beauftragten Firma mit Nachdruck eine zeitgerechte
Rechnungslegung einzufordern. Zum anderen regte die Kontrollabteilung an, in
Absprache mit der Verkehrsinspektion Wilten den Rechnungsweg insofern zu verkürzen, dass zukünftig die Fakturierung seitens der Fachfirma direkt an die Stadtgemeinde Innsbruck (Referat Schulverwaltung) erfolgt.
In der damaligen Stellungnahme wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass künftig die Rechnungen der Fahrradfirma direkt das Referat Schulverwaltung erhalten
würde, die Polizeiinspektion Wilten sei darüber informiert worden.
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Zl. KA-00206/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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