Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf
- S.145
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Im Zuge des Anhörungsverfahrens zur Follow up – Einschau 2014 hat das Referat
Schulverwaltung die Kontrollabteilung informiert, dass seit Oktober 2013 an die betreffende Fahrradfirma keine Rechnungen mehr bezahlt worden wären, da im Jahr
2014 keine Inspektion der Fahrräder des Verkehrsgartens Wilten notwendig gewesen sei. Der zuständige Referent habe mit dem Inhaber der Firma gesprochen und
ihm unmissverständlich mitgeteilt, dass hinkünftig keine Rechnungen mehr im
Nachhinein bezahlt werden würden. Wenn Instandhaltungsarbeiten bei den Fahrrädern notwendig werden, wird der Referent darüber informiert.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
5.2 Bericht über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck
I. Quartal 2014
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Der Bericht über die Belegkontrollen, I. Quartal 2014, Zl. KA-03947/2014, wurde
am 20.05.2014 fertig gestellt.
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Von der Kontrollabteilung überprüft wurden vier von der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft freigegebene Auszahlungen an den (gemeinnützigen)
Verein St. Raphael, welche inhaltlich die Rückerstattung von Annuitätenzahlungen
betreffend zwei Wohnbauförderungsdarlehen sowie zwei Ergänzungsfinanzierungsdarlehen einer Bank betrafen. Diese Darlehen wurden vom Verein für den
Neubau des Seniorenheimes St. Raphael am Standort Ing.-Etzel-Straße 71 beansprucht. Vor dem Hintergrund der seinerzeitigen gesetzlichen Regelungen des Tiroler Sozialhilfegesetzes, dass die Tiroler Gemeinden die Kosten der Errichtung,
der Erweiterung, der Generalsanierung und des Umbaus ihrer Pflege-, Wohn- oder
Altenheime selbst zu tragen hatten (bzw. aktuell nach dem Tiroler Mindestsicherungsgesetz nach wie vor zu tragen haben), fasste der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck in den Jahren 2002, 2003 und 2004 die erforderlichen Beschlüsse hinsichtlich der Finanzierung, der Annuitätenrückzahlung und der Bürgschaftsübernahmen betreffend die zusätzlich zu den Darlehen der Wohnbauförderung beanspruchten Ergänzungsdarlehen. Als Bestandteil der gefassten
GR-Beschlüsse (im Jahr 2002) fiel der Kontrollabteilung unter anderem die Beschlussformulierung auf, wonach sich der Heimbetreiber zu verpflichten hatte, „der
Stadt Innsbruck eine Quote von 80 % gemessen an den Alten- und Pflegebetten
für Innsbrucker Bürger einzuräumen“. Vertraglich wurden die Übernahme der Annuitätenzahlungen durch die Stadt Innsbruck und die Verpflichtungserklärung des
Vereines (80 % Quote) – neben weiteren Abmachungen – in separaten Vereinbarungen vom 25.02.2002 und vom 23.12.2002 festgeschrieben. Was die Verpflichtungserklärung des Vereines anbelangt, wurde in den Vereinbarungen schriftlich
festgelegt, dass sich der Verein im Gegenzug zur Übernahme der Annuitätenzahlungen durch die Stadt Innsbruck verpflichtet, „der Stadt Innsbruck auf Dauer eine
Quote von 80 % der zur Verfügung stehenden Alten- und Pflegebetten für Innsbrucker Bürger bereitzustellen, sofern die entsprechende Nachfrage besteht“. Nach
Rückfrage der Kontrollabteilung beim Vorstand des Amtes für Finanzverwaltung
und Wirtschaft der MA IV, inwiefern die Erfüllung dieser vertraglich festgesetzten
80 %igen Belagsquote von der Stadt Innsbruck verifiziert wird, informierte dieser
darüber, dass seines Wissens nach eine laufende Überprüfung nicht stattfinden
würde.
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Zl. KA-00206/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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