Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf

- S.146

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Die Kontrollabteilung hinterfragte des Weiteren, ob – allenfalls auch in Kooperation
mit der Innsbrucker Soziale Dienste GmbH (ISD) – ein der vertraglichen Vereinbarung folgender Belegungsmodus definiert ist bzw. praktiziert wird. Ein diesbezüglich mit dem Geschäftsführer der ISD geführtes Telefongespräch brachte das Ergebnis, dass zwischen der ISD und dem betroffenen Verein in der Praxis insofern
eine partnerschaftliche Vorgehensweise bestehe, als für den Fall, dass in den von
der ISD betriebenen Wohnheimen kein Heimplatz verfügbar wäre, beim Verein
zwecks eines freien Heimplatzes angefragt werden würde (Vermittlertätigkeit). Die
konkreten Belagszahlen bzw. die Belegungsverteilung (Anteil Innsbrucker Bürger)
in dem vom Verein betriebenen Heim wäre dabei allerdings nicht von Belang. Der
Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung, dass den maßgeblichen Beschlüssen des Gemeinderates zufolge auch für das Senioren- und Pflegeheim
Haus St. Josef am Inn (Innstraße 34) und das Nothburgaheim (Kapuzinergasse
4a) vergleichbare vertragliche Regelungen bestehen. In einem ersten Schritt empfahl die Kontrollabteilung der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft, bei
den betroffenen Heimbetreibern Informationen betreffend die Belagszahlen bzw.
Belegungsverteilung anzufordern bzw. diese Datenmeldungen in regelmäßigen
zeitlichen Abständen durch entsprechende Reportings zu institutionalisieren. Falls
erforderlich wurde weiters empfohlen, in Kooperation mit der ISD im Sinne der vertraglich getroffenen Vereinbarungen einen Belegungsmodus festzulegen.
Im damaligen Anhörungsverfahren informierte die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft darüber, dass diese Problematik mit dem Geschäftsführer der
ISD besprochen worden sei. In weiterer Folge wären die drei privaten Heimträger
angeschrieben worden, zukünftig Belagszahlen und die Belegungsverteilung (Anteil Innsbrucker BürgerInnen) quartalsmäßig der MA IV mitzuteilen. Die seinerzeit
eingetroffenen Unterlagen hätten belegt, dass die geforderte Quote von 80 % gemessen an den Alten- und Pflegebetten für Innsbrucker BürgerInnen eingehalten
worden wäre. Sollte die Quote unterschritten werden, dann wurde von der MA IV
auf die Möglichkeit für die Stadt verwiesen, die fehlenden Plätze aufgrund der vertraglichen Verpflichtungen in Anspruch zu nehmen.
Erneut in dieser Angelegenheit befragt teilte die zuständige Dienststelle mit, dass
die im seinerzeitigen Anhörungsverfahren dargestellten Ausführungen und die getroffenen Maßnahmen belegen würden, dass die geforderte Quote von 80 % eingehalten wird/worden ist. Zusätzlich wurde darauf hingewiesen, dass erneut eine
aktualisierte Belegauswertung bei den betroffenen Heimbetreibern angefordert
werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Von der städtischen Berufsfeuerwehr wurde an die IIG & Co KG unter dem Titel
„Gst. 2493/1 KG Hötting / Steinhäusl“ der auf das erste Halbjahr 2014 entfallende
Betrag von € 165,60 (mtl. € 27,60) der Betriebskosten für dieses Objekt überwiesen. Dieses aus Stein bestehende Gebäude befindet sich örtlich unterhalb der (alten) Feuerwache Kranebitten (Kranebitter Allee 220). Weitere Recherchen der
Kontrollabteilung zeigten, dass sowohl für die (alte) Feuerwache Kranebitten als
auch das „Steinhäusl“ Bittleihverträge zwischen der IIG & Co KG bzw. der Stadt
Innsbruck als Leihgeber und dem Verein „Innsbrucker Feuerwehroldtimerclub“ als
Leihnehmer bestehen. Die abgeschlossenen Prekariumsvereinbarungen sehen die
Nutzung der Objekte ausschließlich zum Einstellen von Feuerwehr-Oldtimern vor.
Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung, dass auch das (alte)
Feuerwehrhaus Allerheiligen (Allerheiligenhofweg 30) dem Verein prekaristisch

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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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